Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht : Dienste zugunsten Dritter, Schadenersatz u.a. innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Vertragsrecht : Dienste zugunsten Dritter, Schadenersatz u.a. nehmen wir mal an, dass in einem Dienstvertrag, den 2 Parteien zugunsten eines Dritten abschließen, folgende Vereinbarung getroffen würde: "Ansprüche der Auftraggeberin aus Vertragsverletzungen gemäß den Regelungen dieses Rahmenvertrages können unabhängig von etwaigen einschränkenden Vereinbarungen im Verhältnis der Auftraggeberin zum ... (Dritten) ... geltend gemacht werden."Was würde diese Vereinbarung denn bei Eintritt eines Schadens durch Vertragsverletzung für den Auftragnehmer bedeuten? In dieser Konstruktion würde es sich übrigens um IT-Dienstleistungen handeln, die zwischen 2 Parteien zugunsten z.B. einer Bank oder Versicherung erbracht würden. Der direkte Auftraggeber wäre eine Tochter der Bank oder Versicherung. Die Bank oder Versicherung stellt die Tochter frei von Schadenersatzansprüchen, hält sich aber an den letzten in der Kette der Vertragspartner?!?!?!? Ich kann die Tragweite der Vereinbarung einfach noch nicht erfassen. Vielen Dank für einen Tipp! Gruß D. |
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