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Vertragspartner hält Kaufvertrag nicht ein. Herausgabe verweigert.

Dies ist eine Diskussion zu Vertragspartner hält Kaufvertrag nicht ein. Herausgabe verweigert. innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 15:20
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Vertragspartner hält Kaufvertrag nicht ein. Herausgabe verweigert.

Hallo,

es sei folgender Fall:

A verkauft das Inventar eines Kiosk an B für 5000 Euro, die monatlich zu je 500 Euro gezahlt werden sollen. B führt das Kiosk mit diesem Inventar weiter. Im Vertrag steht u.a., dass das Inventar bis zur kompletten Bezahlung der 5000 Euro Eigentum des A ist.

Nach dem siebten Monat kann B die Raten nicht mehr zahlen. A möchte das Inventar des Kiosk, da B den Betrieb "mehr oder weniger" eingestellt hat. B sagt, er wolle sein bisher gezahltes Geld zurück haben, erst dann gebe er das Inventar heraus.

Der A sieht dies anders, da er unter diesen Umständen sein Inventar für sieben Monate kostenfrei zur Verfügung gestellt hätte. Zudem sieht der Kaufvertrag nicht vor, dass B das Inventar gegen Zahlung zurückgeben kann. A will daher das Inventar zurück haben ohne dem B etwas zu zahlen.

Ist A im Recht? Falls ja, ist es der richtige Weg Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten?

Vielen Dank an alle die Lesen und Helfen.
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Alt 04.11.2011, 12:37
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AW: Vertragspartner hält Kaufvertrag nicht ein. Herausgabe verweigert.

Meine Fünfsekunden-Meinung:
Eigentumsvorbehalt des A (bedingte Übereignung, Bedinung vollständiger Kaufpreiszahlung). Besitzmittlungsverhältnis. Anwartschaftsrecht des B. EBV (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis). 985: Herausgabeanspruch des Eigentümers: Vorauss: 1. Eigentümer 2. der andere ist Besitzer 3. der Besitzer hat kein Recht zum Besitz (986).
B macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 14:40
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AW: Vertragspartner hält Kaufvertrag nicht ein. Herausgabe verweigert.

Zitat:
Zitat von FranzHubert08 Beitrag anzeigen
Meine Fünfsekunden-Meinung:
Eigentumsvorbehalt des A (bedingte Übereignung, Bedinung vollständiger Kaufpreiszahlung). Besitzmittlungsverhältnis. Anwartschaftsrecht des B. EBV (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis). 985: Herausgabeanspruch des Eigentümers: Vorauss: 1. Eigentümer 2. der andere ist Besitzer 3. der Besitzer hat kein Recht zum Besitz (986).
B macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend.
Sehe ich auch so. Ergänzend dazu ist zu sagen, dass beide Seiten Anspruch auf Rückgewähr ihrer Vertragsleistung haben, soweit sie denn erbracht wurden. Darüber hinaus steht dem Verkäufer ein Anspruch auf Nutzungsherausgabe zu, 346 I BGB, der nach §100 BGB auch Gebrauchsvorteile einschließt. Die Höhe des Ersatzes ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Gebrauchsdauer des Rücktrittsgegners und der üblichen Gebrauchsdauer des Kaufgegenstandes.
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