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Vertragskündigung VOB §8

Dies ist eine Diskussion zu Vertragskündigung VOB §8 innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 24.08.2009, 10:37
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Vertragskündigung VOB §8

Hallo,
folgendes Szenario:

Person A gibt einen Auftrag für Bauarbeiten an Firma Z. Hierbei wird ein Pauschalpreis von z.B. 10.000€ vereinbart, wobei drei Abschlagszahlungen a 2500€ bei erreichen eines bestimmten Fortschritts vereinbart werden.

Die Arbeiten verlaufen sehr schleppend und teilweise nicht fachgerecht. Obwohl die Firma Z die Leistung für die 1te Abschlagszahlungen noch nicht erreicht hat, wird eine entsprechende Rechnung erstellt. Um den Baufortschritt nicht zu gefährden wird diese Rechnung bezahlt. Bei der 2te Abschlagszahlungen wird wieder vor erreichen des Baufortschritts eine Rechnung gestellt. Diesmal zahlt Person A nicht. Die Arbeiten werden daraufhin durch Firma Z eingestellt und telefonisch wird mitgeteilt, dass die Arbeit erst fortgeführt wird, wenn die Rechnung bezahlt ist.
Daraufhin wird der Firma Z durch Person A der Vertrag gekündigt.

Firma Z nennt dies eine „unberechtigte grundlose Kündigung“, beruft sich auf die VOB §8 (Kündigung durch den Auftraggeber) 1. (1) und 1. (2) und fordert nun Schadensersatz in Höhe des verbleibenden Auftragswertes (2500€ für die 2te Abschlagszahlung und die verbleibenden 5000€)

Die Fortführung der Arbeit wird von der Firma X übernommen. Diese sind aber um z.B. 1000€ teurer als Firma Z.

Frage:
1. Ist Person A verpflichtet diese Entschädigung zu zahlen?
2. Nach VOB §8 1. (2) muss sich Firma Z ersparte Kosten anrechnen lassen, wie wird so etwas nachgewiesen? Wie kann Person A nachgewiesen werden, dass Firma Z in der Zeit nach der Kündigung z.B. einer anderen Arbeit nachgegangen ist?
3. Ist Firma Z verpflichtet ggf. entstehende Mehrkosten bei Fortführung der Arbeiten durch eine andere Firma zu übernehmen?

Besten Dank
Gruß Neubau13
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