Dies ist eine Diskussion zu Vertragskündigung per Einschreiben innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Vertragskündigung per Einschreiben Mal angenommen man möchte einen Fernabsatz-Vertrag innerhalb der ersten zwei Wochen rechtmäßig widerrufen. Der vertragspartner ist aber dubios und hat daran kein Interesse. Also ignoriert er eine einfache Kündigung in Briefform. Der Kunde ist ja schließlich im Zweifel in der Beweispflicht. Um auf Nummer sicher zu gehen wird einem daher allgemein empfohlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, dann könne nichts passieren. Was wäre jetzt, wenn man dies tut, der Vertragspartner zwar auch den Eingang des schreibens bestätigt ( muss er ja ) aber dann behauptet, ein leeres Kouvert erhalten zu haben? Was macht man in so einem fall? Wie will man das Gegenteil beweisen? Und bedeutete das nicht, das ein Einschreiben im Extremfall genauso wertlos wie ein normaler Brief wäre? Das würde mich echt mal interessieren. Danke & Gruß, Theo |
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| AW: Vertragskündigung per Einschreiben wer sowas befürchtet, nimmt eine freundin zu hand, die lässt sie das schreiben lesen, vor ihren augen steckt sie es in den umschlag und dann gehen beid gemeinsam zur post, wo das dingi dann abgegeben wird. |
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| AW: Vertragskündigung per Einschreiben Man kann auch schon auf den Briefumschlag schreiben: "Ich widerrufe". Oder man hat einen flinken Gerichtsvollzieher, den man mit der Zustellung beauftragt. |
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| AW: Vertragskündigung per Einschreiben Zitat:
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| AW: Vertragskündigung per Einschreiben Das müsste man aber auch beweisen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Vertragskündigung per Einschreiben Zitat:
zeiten hat die praktikable Lösung schon beschrieben, Clown noch eine (aufwendigere und teurere) Alternative (Gerichtsvollzieher).
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Vertragskündigung per Einschreiben Zitat:
)und wenn sie das einschreiben nicht annehmen, dann kommt es ja zurück und ich kann damit ja auch beweisen, dass ich es rechtzeitig abgeschickt hab (was ja bei widerruf ausreicht). da wär doch die lösung die einfachste, sicherste und billigste. in dem fall bräuchte ich nicht mal die gerichtsvollzieherin. die würd ich brauchen, wenn es um empfangsbedürftige sachen geht. |
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| AW: Vertragskündigung per Einschreiben Zitat:
Zumindest würde ich mich keinesfalls darauf verlassen, dass der Empfänger beweisen muss.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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