Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vertragskündigung per Einschreiben

Dies ist eine Diskussion zu Vertragskündigung per Einschreiben innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Like Tree1Likes
  • 1 Post By zeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:50
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, theram hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vertragskündigung per Einschreiben

Hallo,

Mal angenommen man möchte einen Fernabsatz-Vertrag innerhalb der ersten zwei Wochen rechtmäßig widerrufen. Der vertragspartner ist aber dubios und hat daran kein Interesse. Also ignoriert er eine einfache Kündigung in Briefform. Der Kunde ist ja schließlich im Zweifel in der Beweispflicht.
Um auf Nummer sicher zu gehen wird einem daher allgemein empfohlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, dann könne nichts passieren.
Was wäre jetzt, wenn man dies tut, der Vertragspartner zwar auch den Eingang des schreibens bestätigt ( muss er ja ) aber dann behauptet, ein leeres Kouvert erhalten zu haben?
Was macht man in so einem fall? Wie will man das Gegenteil beweisen? Und bedeutete das nicht, das ein Einschreiben im Extremfall genauso wertlos wie ein normaler Brief wäre?

Das würde mich echt mal interessieren.

Danke & Gruß,
Theo
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 14:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Vertragskündigung per Einschreiben

wer sowas befürchtet, nimmt eine freundin zu hand, die lässt sie das schreiben lesen, vor ihren augen steckt sie es in den umschlag und dann gehen beid gemeinsam zur post, wo das dingi dann abgegeben wird.
Soliton likes this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 16:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Vertragskündigung per Einschreiben

Man kann auch schon auf den Briefumschlag schreiben: "Ich widerrufe". Oder man hat einen flinken Gerichtsvollzieher, den man mit der Zustellung beauftragt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 16:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Vertragskündigung per Einschreiben

Zitat:
Man kann auch schon auf den Briefumschlag schreiben: "Ich widerrufe".
das ist super!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 18:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.086
100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Vertragskündigung per Einschreiben

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Man kann auch schon auf den Briefumschlag schreiben: "Ich widerrufe".
Das müsste man aber auch beweisen.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 18:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.086
100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Vertragskündigung per Einschreiben

Zitat:
Zitat von theram Beitrag anzeigen
Und bedeutete das nicht, das ein Einschreiben im Extremfall genauso wertlos wie ein normaler Brief wäre?
Ja! Es ist ein landläufiger Irrglaube, man sei mit einem Einschreiben schon auf der sicheren Seite.

zeiten hat die praktikable Lösung schon beschrieben, Clown noch eine (aufwendigere und teurere) Alternative (Gerichtsvollzieher).
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 18:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Vertragskündigung per Einschreiben

Zitat:
Zitat von soliton
Das müsste man aber auch beweisen.
hm... ich denke, wenn ich den zugang des umschlags durch die unterschrift beweisen kann, dann muss die firma beweisen, dass nichts auf dem umschlag gestanden hat und das dürfte nicht möglich sein. (deswegen bin ich so begeistert davon. )

und wenn sie das einschreiben nicht annehmen, dann kommt es ja zurück und ich kann damit ja auch beweisen, dass ich es rechtzeitig abgeschickt hab (was ja bei widerruf ausreicht). da wär doch die lösung die einfachste, sicherste und billigste. in dem fall bräuchte ich nicht mal die gerichtsvollzieherin. die würd ich brauchen, wenn es um empfangsbedürftige sachen geht.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 18:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.086
100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Vertragskündigung per Einschreiben

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hm... ich denke, wenn ich den zugang des umschlags durch die unterschrift beweisen kann, dann muss die firma beweisen, dass nichts auf dem umschlag gestanden hat
Hm, da habe ich aber meine Zweifel. Dann müsste man ja von dem Empfänger erwarten, dass er auch einen (leeren) Umschlag, auf dem tatsächlich nichts steht, aufbewahrt. Das sehe ich nicht ein, wenn der Sender problemlos Beweisvorkehrungen treffen kann. Zumindest würde ich mich keinesfalls darauf verlassen, dass der Empfänger beweisen muss.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vertragskündigung () Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 29.07.2011 00:24
Vertragskündigung Verbraucherrecht 07.12.2008 17:21
Vertragskündigung Bürgerliches Recht allgemein 27.08.2008 10:04
Vertragskündigung Bürgerliches Recht allgemein 19.11.2007 18:37
Einschreiben wurde nicht abgeholt - Vertragskündigung gültig oder ungültig? Sportrecht 26.12.2006 12:42





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN