Dies ist eine Diskussion zu Vertragsfreiheit? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vertragsfreiheit? Ich habe da mal eine Frage zu einem Problem, was mich beschäftigt. Es ist etwas theoretisch, weil es sich aus eine Diskussion heraus entwickelt hat, wie man diese Sache wohl umsetzen müsste: Unternehmer A und Unternehmer B arbeiten ansich ganz gerne zusammen. Sie wollen die Firmen aber nicht zusammenlegen, sind aber der Meinung, daß eine Hand die andere wäscht. Unternehmer A ist ein KFZ-Meister, der nebenher auch KFZ lackieren möchte, es aber zeitlich nicht schafft und daher den B mit "an Bord" haben möchte. Unternehmer B ist Lackierer-Meister und benötigt ab und zu für sein Unternehmen eine richtige Halle. Diese Halle hat der A. A und B möchten sich also vertraglich ua folgendermaßen festlegen: B darf die Halle des A benutzen, wann immer er diese benötigt. Es sollen keine Nutzungs- oder Mietzinsen fliessen, da der B als Gegenleistung seine Arbeitskraft stellt und dem A beim Lackieren aushilft. Womit ich jetzt nicht ganz klar komme: Kann man die Entgeltung einer Leistung - also die Gegenleistung - auch in Form von "Naturalien" leisten und dies auch wirksam so vereinbaren? Und weiter noch: Wenn dieses Vertragsverhältnis auf dieser Naturalleistung (blödes Wort...) basiert, wie kann man diese Gegenleistung steuerrechtlich bewerten? Ich meine, wie will man 19% USt auf 1 Stunde Hallennutzung veranlagen? Oder muss man alle Gegenleistungen als geldwerte Leistungen betrachten und diese dann als Rechnung formulieren. A und B möchten aber nicht, daß der eine dem anderen Geld schuldet - sie wollen beide, daß die Gegenleistungen sich als Nullsumme aufrechnen. Ich versteh nicht ganz, wie man diese Sache insbes. steuerrechtlich vereinbaren kann. Ich bin für jeden Tipp dankbar! ![]() Viele Grüße, Peter
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
| |||
| AW: Vertragsfreiheit? Zitat:
Nur die Sache mit der Steuer wüsste ich auch nicht wie man das Regeln sollte ...... aber muss man hier überhaupt eine Rechnung erstellen Ist ja irgendwie wie eine bedingte Schenkung ^^ |
| |||
| AW: Vertragsfreiheit? Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vertragsfreiheit für die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen? | Arbeitsrecht | 29.12.2007 23:22 |
| Vertragsfreiheit beim Immokauf... | Immobilienrecht | 12.09.2007 09:10 |
| Monopolstellung Supermarkt/Kontrahierungszwang/Vertragsfreiheit ??? | Bürgerliches Recht allgemein | 24.03.2005 11:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios