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Vertragsfreiheit?

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsfreiheit? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2007, 17:28
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Vertragsfreiheit?

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage zu einem Problem, was mich beschäftigt. Es ist etwas theoretisch, weil es sich aus eine Diskussion heraus entwickelt hat, wie man diese Sache wohl umsetzen müsste:

Unternehmer A und Unternehmer B arbeiten ansich ganz gerne zusammen. Sie wollen die Firmen aber nicht zusammenlegen, sind aber der Meinung, daß eine Hand die andere wäscht.

Unternehmer A ist ein KFZ-Meister, der nebenher auch KFZ lackieren möchte, es aber zeitlich nicht schafft und daher den B mit "an Bord" haben möchte. Unternehmer B ist Lackierer-Meister und benötigt ab und zu für sein Unternehmen eine richtige Halle. Diese Halle hat der A. A und B möchten sich also vertraglich ua folgendermaßen festlegen:

B darf die Halle des A benutzen, wann immer er diese benötigt. Es sollen keine Nutzungs- oder Mietzinsen fliessen, da der B als Gegenleistung seine Arbeitskraft stellt und dem A beim Lackieren aushilft.

Womit ich jetzt nicht ganz klar komme: Kann man die Entgeltung einer Leistung - also die Gegenleistung - auch in Form von "Naturalien" leisten und dies auch wirksam so vereinbaren?

Und weiter noch: Wenn dieses Vertragsverhältnis auf dieser Naturalleistung (blödes Wort...) basiert, wie kann man diese Gegenleistung steuerrechtlich bewerten? Ich meine, wie will man 19% USt auf 1 Stunde Hallennutzung veranlagen? Oder muss man alle Gegenleistungen als geldwerte Leistungen betrachten und diese dann als Rechnung formulieren. A und B möchten aber nicht, daß der eine dem anderen Geld schuldet - sie wollen beide, daß die Gegenleistungen sich als Nullsumme aufrechnen.

Ich versteh nicht ganz, wie man diese Sache insbes. steuerrechtlich vereinbaren kann. Ich bin für jeden Tipp dankbar!


Viele Grüße,


Peter
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Alt 03.01.2007, 18:06
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AW: Vertragsfreiheit?

Zitat:
Zitat von Pete76

Womit ich jetzt nicht ganz klar komme: Kann man die Entgeltung einer Leistung - also die Gegenleistung - auch in Form von "Naturalien" leisten und dies auch wirksam so vereinbaren?
Hm ich wüsst jetzt nicht was hier dagegen sprechen sollte

Nur die Sache mit der Steuer wüsste ich auch nicht wie man das Regeln sollte ...... aber muss man hier überhaupt eine Rechnung erstellen
Ist ja irgendwie wie eine bedingte Schenkung ^^
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In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 20:28
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AW: Vertragsfreiheit?

Zitat:
Zitat von Pete76

Womit ich jetzt nicht ganz klar komme: Kann man die Entgeltung einer Leistung - also die Gegenleistung - auch in Form von "Naturalien" leisten und dies auch wirksam so vereinbaren?
Sehe ich auch so wie Mondome. Was man vertraglich vereinbart, ist ja egal, nur die ordnungsgemäße Erfüllung ist entscheidend
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