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Vertrag zustandegekommen?

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag zustandegekommen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 07.11.2011, 19:28
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Vertrag zustandegekommen?

Angenommen, ein Käufer K möchte eine Ware kaufen und geht zum Händler H und füllt dort eine verbindliche Bestellung aus. In der Bestellung steht: Lieferdatum - und es ist ein Datum eingetragen. Ein paar Tage später kommt eine Auftragsbestätigung und dort ist "schnellstmöglich" eingetragen.

Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Angenommen vor dem Lieferdatum steht ein Feld verbindlich/unverbindlich. Keines davon ist angekreuzt. Würde das die Sachlage ändern?

Angenommen es wäre "unverbindlich" angekreuzt - wäre der Vertrag jetzt zustande gekommen?
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Alt 07.11.2011, 20:03
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AW: Vertrag zustandegekommen?

wenn unverbindlich angekreuzt wurde, ist ein kaufvertrag zustande gekommen. sonst nicht.

was aber an der verbindlichen bestellung nichts ändert. dh. wenn die ware zum bestellten zeitpunkt da ist, muss kunde sie abnehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 02:19
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Zitat:
Zitat von Hurtzel Beitrag anzeigen
ein Käufer K möchte eine Ware kaufen und geht zum Händler H ...
Dann wird ein Kaufvertrag zwischen K und H (nur) so zustandekommen können, daß einer von beiden dem anderen anbietet, miteinander einen Kaufvertrag zu schließen:

§ 145 BGB
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."


(Nur) Wenn der andere dann die Annahme des ihm unterbreiteten Vertrags-Angebots erklärt, ist der Vertrag geschlossen.

§ 147 BGB
"Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden."

Zitat:
K füllt eine verbindliche Bestellung aus. In der Bestellung steht: Lieferdatum - und es ist ein Datum eingetragen.
Wenn dieses Formular mit dem verbindlichen Angebot von K dem anwesenden H ausgehändigt wurde, dann konnte es mit vertragsschließender Wirkung nur sofort angenommen werden. Durfte K das Verhalten des H als (schlüssige) Erklärung einer Annahme seines verbindlichen Angebots verstehen? Falls ja, dann ist der Vertrag so wie auf dem Formular (verbindlich) angeboten zustandegekommen. Nebenvereinbarung: Lieferdatum X.

Zitat:
Ein paar Tage später kommt eine Auftragsbestätigung und dort ist "schnellstmöglich" eingetragen.
"Ein paar Tage später" wäre zu spät für eine Annahme des dem anwesenden H gemachten verbindlichen Kaufangebots des K.

Sofern man davon ausgehen wollte, daß am Tag der dem anwesenden H erklärten Bestellung doch noch kein Vertrag geschlossen worden sein sollte, so wäre die "Auftragsbestätigung" als verspätete Annahme, d.h. als neues Angebot zu werten ( welches der K nicht anzunehmen bräuchte ); ebenso die abändernde Annahme:

§ 150 BGB
Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.

Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.


Zitat:
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Das hängt davon ab, ob H das ihm in seiner Anwesenheit von K mit dessen "Bestellung" gemachte verbindliche Angebot angenommen hatte. Hat der H denn sofort zu erkennen gegeben, daß er das in der Bestellung des K liegende verbindliche Angebot ablehnt?

Zitat:
Zitat von zeiten
wenn unverbindlich angekreuzt wurde, ist ein kaufvertrag zustande gekommen. sonst nicht.
Es ist unerheblich, was angekreuzt wurde - für die Frage, ob ein Vertrag geschlossen wurde, spielt dies keine Rolle.

Zitat:
was aber an der verbindlichen bestellung nichts ändert. dh. wenn die ware zum bestellten zeitpunkt da ist, muss kunde sie abnehmen.
Eine Pflicht zur Abnahme ( § 433 BGB ) setzt voraus, daß ein Kaufvertrag geschlossen/zustandegekommen sein muß, der den Käufer zur Abnahme / Bezahlung verpflichten könnte. Und ein Vertragsschluß würde die Annahme des (verbindlichen) Käuferangebots voraussetzen, die der anwesende H nur sofort hätte erklären können.

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Alt 08.11.2011, 10:10
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Was wäre, wenn nun die Bestellung den Passus enthielte, dass der Käufer an die Bestellung eine gewisse Frist lang gebunden sei, und innerhalb dieser Frist die "Auftragsbestätigung" eingegangen wäre, mit dem veränderten Lieferdatum?

Und wenn heute das Lieferdatum bereits deutlich überschritten wäre?
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Alt 08.11.2011, 10:21
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wenn unverbindlich angekreuzt wurde, ist ein kaufvertrag zustande gekommen. sonst nicht.
Komisch, gerade in diesem Fall wäre ich dem Wortlaut nach davon ausgegangen, dass sich der Verkäufer gerade nicht binden wollte (Rechtsbindungswille), sondern das es nur so zu verstehen ist, wie "Ich schau mal, ob ich das ran bekomme".

Im konkreten Fall würde ich sagen, dass der Käufer durch ausfüllen des Bestellformulars beim Händler das Angebot unterbreitet und der Händler durch Eintragung des Lieferdatums annimmt. Er gibt ja somit zum Ausdruck, dass er liefern kann und auch will- eben zu dem eingetragenen Datum. Der Sachverhalt ist aber auch wirklich etwas dünn. Den letzten Beitrag verstehe ich leider gar nciht so recht
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  #6 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 10:49
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Ich versuchs nochmal ausführlicher:

Der Kunde unterschreibt beim Händler eine verbindliche Bestellung, an die er zb. zwei Wochen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist darf der Händler, zb. ein KFZ Händler, den Vertrag annehmen. Falls es sich um eine gebrauchte Ware handelt, so kann der Händler in dieser Zeit herausfinden, ob er die Ware überhaupt besorgen kann. Die verbindliche Bestellung beinhaltet ein Lieferdatum ohne den Vorbehalt "unverbindlich".

Innerhalb der Frist reagiert der Händler auf die verbindliche Bestellung mit der AB, bei der jedoch das Lieferdatum von einem definierten Zeitpunkt (KW x) geändert ist auf "schnellstmöglich". Anschließend verstreichen mehrere Wochen über das Lieferdatum hinaus, ohne dass geliefert würde.

Ist jetzt die "AB" des Händlers als neue Willenserklärung zu werten? Was wäre, wenn der Kunde die Veränderung des Lieferdatums zunächst gar nicht bemerkt hätte und davon ausgegangen wäre, dass er gebunden sei, später aber feststellt, dass die verbindliche Bestellung und die "AB" gar nicht übereinstimmen?
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  #7 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 13:54
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Zitat:
Zitat von Hurtzel Beitrag anzeigen
Der Kunde unterschreibt beim Händler eine verbindliche Bestellung, an die er zb. zwei Wochen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist darf der Händler, zb. ein KFZ Händler, den Vertrag annehmen.
Die Frist, innerhalb derer ein einem Anwesenden gemachter Antrag von diesem angenommen werden kann, ergibt sich aus dem Gesetz:

§ 147 BGB
Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden.

Es sei denn, K und H hätten miteinander etwas vom Gesetz abweichendes vereinbart. Solange jedoch noch kein Vertrag geschlossen wurde, kann noch keine seiner Bestimmungen wirksam geworden sein, insbesondere keine, mit der dem Verkäufer eine vom Gesetz abweichende Annahmefrist eingeräumt würde.

Hat K bei Aushändigung seines unterschriebenen Bestellformulars vom Anwesenden H eine Bestätigung über den Empfang/Erhalt des Angebots erhalten?

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  #8 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 14:55
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Das Problem liegt hier mMn in den verwendeten Formularen. Man kann hier die Erklärung auf dem Formular, die Ware zum Stichtag zu liefern als Annahme deuten. Dann kommt es nicht mehr auf die Fristsetzung nach 148 BGB an, da die Annahme ja dann in dieser Frist sowieso erklärt wurde- also eben sofort (durch Eintragung des Lieferzeitpunktes). Soll heißen, auch die sofort erklärte Annahme nach 147 ist eine Annahme in einer Frist nach 148- nur wurde die Frist eben nicht ausgeschöpft. So seh ich das hier mal auf die Schnelle...
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  #9 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 16:07
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Komisch, gerade in diesem Fall wäre ich dem Wortlaut nach davon ausgegangen, dass sich der Verkäufer gerade nicht binden wollte (Rechtsbindungswille), sondern das es nur so zu verstehen ist, wie "Ich schau mal, ob ich das ran bekomme".
klar, der verkäufer wollte sich nicht binden. blos ne bestellung schreibt doch der kunde. der kunde will damit zum ausdruck bringen: ich will das teil bis spätestens zum datum x.

wenn er dann unverbindlich ankreuzt, heißt das, dass es nur ein wunschtermin ist, eine art richtlinie, wo sich der händler dran halten soll. wenn da verbindlich steht, heißt es, der kunde will das ding nur, wenn er es auch wirklich zu dem datum kriegen kann.

wenn also unverbindlich angekeuzt wäre, wäre ein vertrag zustande gekommen, obwohl ein ganz anderes datum (nämlich "schnellstens") in der AB drin steht. denn dann haben wir ja torz allem noch zwei übereinstimmende willenserklärungen.
Kunde sagt: will (unverbindlich) zu datum x haben
händler sagt: liefere schnellstmöglich


Zitat:
Im konkreten Fall würde ich sagen, dass der Käufer durch ausfüllen des Bestellformulars beim Händler das Angebot unterbreitet und der Händler durch Eintragung des Lieferdatums annimmt.
nö. ein bestellformular ist der antrag. es wurde ja extra noch der erhalt einer AB besporchen (innerhalb bestimmter frist).

der kunde hat sich hier für eine bestimmte zeit mit der bestellung gebunden, das ding abzunehmen. (dafür sind doch bestellungen gemacht.)

Zitat:
Er gibt ja somit zum Ausdruck, dass er liefern kann und auch will- eben zu dem eingetragenen Datum.
dann hätte man sich doch die bestellung sparen können und gleich einen kaufvertrag gemacht...

kein händler verpflichtet sich doch zu irgendwas, wo er gar nicht sich rückversichert hat, ob er auch wirklich liefern kann.

----
da im sachverhalt nun aber weder "verbindlich noch unverbindlich" angekrzeut wurde, muss man wohl davon ausgehen, dass der kunde ein verbindliches datum wollte. damit wär die ab mit "schnellstmöglich" keine übereinstimmende willenserklärung und es wär kein vertrag zustande gekommen.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 16:29
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AW: Vertrag zustandegekommen?

Langsam glaube ich, du liest nicht richtig: Wenn ich schreibe, das Ausfüllen eines Bestellformulars ist der Antrag, dann verstehe ich nicht, wie man dann mit
Zitat:
nö. ein bestellformular ist der antrag.
antworten kann.
Und was soll das
Zitat:
dann hätte man sich doch die bestellung sparen können und gleich einen kaufvertrag gemacht...
Ein Kaufvertrag wird nicht zum Kaufvertrag, weil da Kaufvertrag drübersteht. Als einen Kaufvertrag bezeichnet man dieses Gebilde mit den Pflichten aus 433. Der kommt nunmal durch zwei WE zustande. Du sagst ja selbst, dass zumindest die eine WE durch das Ausfüllen eben dieses Bestellformulars angetragen wurde. Da braucht man nicht extra noch irgendein Schriftstück mit der Bezeichnung "Kaufvertrag" auszufüllen.

Nicht bös gemeint, aber hast du schonmal ne BGB-AT Vorlesung von innen gesehen?
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