Dies ist eine Diskussion zu Vertrag zustandegekommen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Vertrag zustandegekommen? Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Angenommen vor dem Lieferdatum steht ein Feld verbindlich/unverbindlich. Keines davon ist angekreuzt. Würde das die Sachlage ändern? Angenommen es wäre "unverbindlich" angekreuzt - wäre der Vertrag jetzt zustande gekommen? |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? wenn unverbindlich angekreuzt wurde, ist ein kaufvertrag zustande gekommen. sonst nicht. was aber an der verbindlichen bestellung nichts ändert. dh. wenn die ware zum bestellten zeitpunkt da ist, muss kunde sie abnehmen. |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Dann wird ein Kaufvertrag zwischen K und H (nur) so zustandekommen können, daß einer von beiden dem anderen anbietet, miteinander einen Kaufvertrag zu schließen: § 145 BGB "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat." (Nur) Wenn der andere dann die Annahme des ihm unterbreiteten Vertrags-Angebots erklärt, ist der Vertrag geschlossen. § 147 BGB "Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden." Zitat:
Zitat:
Sofern man davon ausgehen wollte, daß am Tag der dem anwesenden H erklärten Bestellung doch noch kein Vertrag geschlossen worden sein sollte, so wäre die "Auftragsbestätigung" als verspätete Annahme, d.h. als neues Angebot zu werten ( welches der K nicht anzunehmen bräuchte ); ebenso die abändernde Annahme: § 150 BGB Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Was wäre, wenn nun die Bestellung den Passus enthielte, dass der Käufer an die Bestellung eine gewisse Frist lang gebunden sei, und innerhalb dieser Frist die "Auftragsbestätigung" eingegangen wäre, mit dem veränderten Lieferdatum? Und wenn heute das Lieferdatum bereits deutlich überschritten wäre? |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Zitat:
Im konkreten Fall würde ich sagen, dass der Käufer durch ausfüllen des Bestellformulars beim Händler das Angebot unterbreitet und der Händler durch Eintragung des Lieferdatums annimmt. Er gibt ja somit zum Ausdruck, dass er liefern kann und auch will- eben zu dem eingetragenen Datum. Der Sachverhalt ist aber auch wirklich etwas dünn. Den letzten Beitrag verstehe ich leider gar nciht so recht |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Ich versuchs nochmal ausführlicher: Der Kunde unterschreibt beim Händler eine verbindliche Bestellung, an die er zb. zwei Wochen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist darf der Händler, zb. ein KFZ Händler, den Vertrag annehmen. Falls es sich um eine gebrauchte Ware handelt, so kann der Händler in dieser Zeit herausfinden, ob er die Ware überhaupt besorgen kann. Die verbindliche Bestellung beinhaltet ein Lieferdatum ohne den Vorbehalt "unverbindlich". Innerhalb der Frist reagiert der Händler auf die verbindliche Bestellung mit der AB, bei der jedoch das Lieferdatum von einem definierten Zeitpunkt (KW x) geändert ist auf "schnellstmöglich". Anschließend verstreichen mehrere Wochen über das Lieferdatum hinaus, ohne dass geliefert würde. Ist jetzt die "AB" des Händlers als neue Willenserklärung zu werten? Was wäre, wenn der Kunde die Veränderung des Lieferdatums zunächst gar nicht bemerkt hätte und davon ausgegangen wäre, dass er gebunden sei, später aber feststellt, dass die verbindliche Bestellung und die "AB" gar nicht übereinstimmen? |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Zitat:
§ 147 BGB Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Es sei denn, K und H hätten miteinander etwas vom Gesetz abweichendes vereinbart. Solange jedoch noch kein Vertrag geschlossen wurde, kann noch keine seiner Bestimmungen wirksam geworden sein, insbesondere keine, mit der dem Verkäufer eine vom Gesetz abweichende Annahmefrist eingeräumt würde. Hat K bei Aushändigung seines unterschriebenen Bestellformulars vom Anwesenden H eine Bestätigung über den Empfang/Erhalt des Angebots erhalten? 11 |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Das Problem liegt hier mMn in den verwendeten Formularen. Man kann hier die Erklärung auf dem Formular, die Ware zum Stichtag zu liefern als Annahme deuten. Dann kommt es nicht mehr auf die Fristsetzung nach 148 BGB an, da die Annahme ja dann in dieser Frist sowieso erklärt wurde- also eben sofort (durch Eintragung des Lieferzeitpunktes). Soll heißen, auch die sofort erklärte Annahme nach 147 ist eine Annahme in einer Frist nach 148- nur wurde die Frist eben nicht ausgeschöpft. So seh ich das hier mal auf die Schnelle... |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Zitat:
wenn er dann unverbindlich ankreuzt, heißt das, dass es nur ein wunschtermin ist, eine art richtlinie, wo sich der händler dran halten soll. wenn da verbindlich steht, heißt es, der kunde will das ding nur, wenn er es auch wirklich zu dem datum kriegen kann. wenn also unverbindlich angekeuzt wäre, wäre ein vertrag zustande gekommen, obwohl ein ganz anderes datum (nämlich "schnellstens") in der AB drin steht. denn dann haben wir ja torz allem noch zwei übereinstimmende willenserklärungen. Kunde sagt: will (unverbindlich) zu datum x haben händler sagt: liefere schnellstmöglich Zitat:
der kunde hat sich hier für eine bestimmte zeit mit der bestellung gebunden, das ding abzunehmen. (dafür sind doch bestellungen gemacht.) Zitat:
kein händler verpflichtet sich doch zu irgendwas, wo er gar nicht sich rückversichert hat, ob er auch wirklich liefern kann. ---- da im sachverhalt nun aber weder "verbindlich noch unverbindlich" angekrzeut wurde, muss man wohl davon ausgehen, dass der kunde ein verbindliches datum wollte. damit wär die ab mit "schnellstmöglich" keine übereinstimmende willenserklärung und es wär kein vertrag zustande gekommen. |
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| AW: Vertrag zustandegekommen? Langsam glaube ich, du liest nicht richtig: Wenn ich schreibe, das Ausfüllen eines Bestellformulars ist der Antrag, dann verstehe ich nicht, wie man dann mit Zitat:
Und was soll das Zitat:
Nicht bös gemeint, aber hast du schonmal ne BGB-AT Vorlesung von innen gesehen? |
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