Dies ist eine Diskussion zu Vertrag ohne AGB rechtens? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Vertrag ohne AGB rechtens? angenommen man schließt als Privatperson einen Vertrag mit einem, sagen wir mal, Dekorationsanbieter ab. Die Kommunikation beschränkt sich auf Grund einer größeren Entfernung auf eMail Kontakt. Der Anbieter setzt den Auftragnehmer immer wieder unter Druck sich zu entscheiden, was er nun möchte. Schließlich sagt der Auftragnehmer allgemein zu, dass er eine bestimmte Ware abnimmt, jedoch noch keine feste Menge. Wenig später bekommt der Auftragnehmer von Anbieter einen Vertrag mit AGB's zugeschickt. In diesen AGB's taucht plötzlich auf, dass es kein Rücktrittsrecht gibt bzw. eigentlich schon, jedoch muss 50% bzw in manchen Fällen auch der komplette Preis bezahlt werden. Der Auftragnehmer weigert sich diese AGB's anzunehmen und unterschreibt den Vertrag nicht. Nimmt darauf kontakt zum Anbieter an und bittet diesen den Vertrag zu vergessen, da man sich anderweitig erkundigen möchte. Der Anbieter beharrt jedoch darauf, dass die eMails verbindlich seien. Wer hat nun recht? |
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| AW: Vertrag ohne AGB rechtens? Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Man müsste jetzt den Wortlaut kennen, um überhaupt zu bestimmen, ob ein gültiges Angebot und eine Annahme vorliegt, weil man sich nicht über die Menge geeinigt hat. Auch würde ich es unter Vertragsverhandlungen nehmen, wenn abschließend noch ein Vertrag unterschrieben werden sollte. Aber natürlich, kann man auch ein Vertrag nur über eMails abschließen, diese sind bindend. Sollte aber trotzdem ein Vertrag zustande gekommen sein, dann sind die AGB's kein Bestandteil geworden, wenn Sie vorher nicht erwähnt worden sind. Nach dem Sachverhalt war es nicht so, also sind Sie auch nicht Bestandteil geworden. Der Vertrag bleibt jedoch zu bestehen, wenn einer so zustande gekommen ist, eben nur ohne die AGB's. Da der Verkäufer Unternehmer ist, so ist darauf zu achten, dass man auch ein Rücktrittsrecht haben kann, weil es sich hier um ein Fernabsatzvertrag handelt und der Käufer Verbraucher ist. Also im ganzen Würde ich einen Vertrag ablehnen, sollte einer entstanden sein, dann ohne die AGB's und die eventuelle Möglichkeit eines Widerrufs. Ob die Klauseln überhaupt rechtlich so Bestand habe, bezweifel ich, aber kann ich nicht mit Sicherheit sagen. |
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