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"Vertrag aufsetzen" veranlassen = Zustimmung?

Dies ist eine Diskussion zu "Vertrag aufsetzen" veranlassen = Zustimmung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 21:53
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"Vertrag aufsetzen" veranlassen = Zustimmung?

Hallo,

angenommen Privatperson X schickt Privatperson Y einen Vertragstext per E-Mail zu und Y antwortet auf dem gleichen Kommunikationsweg mit "Den Vertrag bezüglich ABC kannst du, wie unten aufgeführt, aufsetzen.". Stimmt Person Y damit schon dem Vertrag zu und Person X hat einen rechtlichen Anspruch auf die Erfüllung des Vertrages, auch wenn er nie unterzeichnet wird?

Gruß,
Spille
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 00:11
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AW: "Vertrag aufsetzen" veranlassen = Zustimmung?

Darauf gibt es keine eindeutige Antwort.

Auf den ersten Blick kann man sicherlich die Ansicht vertreten, dass hier noch kein Vertragsschluß erfolgt ist, sondern nur die Vorbereitung dazu - wegen § 154 Abs. 2 BGB müsste wohl X beweisen, dass der Vertrag damit schon geschlossen worden sein sollte.

Eventuell gibt es weitere Umstände im Nachgang, die dann doch noch auf einen (konkludenten) Vertragsschluss hindeuten, z. B. widerspruchslose Annahme der Leistung des X durch Y.

Auch wenn der Vertrag als nicht geschlossen anzusehen wäre, könnten sich Ansprüche für X ergeben aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis; das wären zwar keine Erfüllungsansprüche, aber womögöich Schadensersatzansprüche (wenn X auf die Geltung des Vertrags bzw. den folgenden Abschluss vertraut hat).
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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Stichworte
aufsetzen, rechtswirksam, veranlassen, verbindlich, vertrag

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