Dies ist eine Diskussion zu Versteuerung Honorarleistung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Versteuerung Honorarleistung ich habe folgende Frage: Person A hat mit Person B einen Honorarvertrag abgeschlossen. In diesem Honorarvertrag wird gem. § 2 die Tätigkeit mit 40 € pro Stunde vergütet. Mit diesem Betrag sind alle weiteren Ansprüche aus diesem Vertrag abgegolten. Darf Person B dann der Person eine Stundenabrechnung von 40 € pro Stunde zzgl UST. (bspw. 10 Stunden = 400 € + 76 € UST) in HÖhe von insgesamt 476 € in Rechnung stellen? Lt. Vertrag wären doch alles weiteren Ansprüche aus dem Vertrag mit der Honorarleistung abgegolten. Eine explizite Regelung der UST gibt es sonst in dem Vertrag nicht. Vielen Dank. Gruß FrisianRage |
| |||
| AW: Versteuerung Honorarleistung Zitat:
Wenn das fehlt, ist es aber "nur" ein Verstoß gegen die PAngV, es mindert meines Wissens nicht den Zahlungsanspruch. Andererseits: wenn im Angebot oder der Vereinbarung überhaupt nichts zur USt gesagt ist, darf man m.E. auch nicht davon ausgehen, daß das Angebot oder die Vereinbarung mit USt gemeint ist, denn dann würde sie ja erwähnt worden sein. Wenn nix dabei steht, ist's netto. Sollte der Leistungsempfänger Unternehmer sein, ist das völlig problemlos, der muß nämlich davon ausgehen, daß ihm Preise und Angebote als Netto-Beträge ohne USt begegnen. Man müsste also schon ein paar mehr Details kennen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Versteuerung Honorarleistung Vielen Dank für die Antwort. Viel mehr Details gibt es da eigentlich nicht. Würde es etwas ändern, wenn Person A eine Kommune wäre und Person B ein Arzt, der für die Kommunge ärztliche Leistungen (die keine originären Leistungen der Kommunen sind, aber als Serviceleistung angeboten werden) erbringt?? Im Vertrag dazu wird nichts weiter geregelt außer das bisher bekannte. |
| |||
| AW: Versteuerung Honorarleistung 40 € ist aber günstig für einen Mediziner. Man sollte sich nicht so ausbeuten lassen. Unterliegen medizinische Dienstleistungen überhaupt einer Umsatzsteuerpflicht?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Versteuerung Einmalbezug | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 13.01.2012 08:41 |
| Urlaubsbarabgeltung - Versteuerung | Arbeitsrecht | 24.10.2009 19:52 |
| Versteuerung von Weiterbildungskosten | Steuerrecht | 01.10.2009 18:29 |
| Versteuerung von Auszahlungen | Steuerrecht | 01.12.2008 18:03 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios