Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Versteuerung Honorarleistung

Dies ist eine Diskussion zu Versteuerung Honorarleistung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 09:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Versteuerung Honorarleistung

Guten Morgen,

ich habe folgende Frage:

Person A hat mit Person B einen Honorarvertrag abgeschlossen. In diesem Honorarvertrag wird gem. § 2 die Tätigkeit mit 40 € pro Stunde vergütet. Mit diesem Betrag sind alle weiteren Ansprüche aus diesem Vertrag abgegolten.

Darf Person B dann der Person eine Stundenabrechnung von 40 € pro Stunde zzgl UST. (bspw. 10 Stunden = 400 € + 76 € UST) in HÖhe von insgesamt 476 € in Rechnung stellen?
Lt. Vertrag wären doch alles weiteren Ansprüche aus dem Vertrag mit der Honorarleistung abgegolten. Eine explizite Regelung der UST gibt es sonst in dem Vertrag nicht.

Vielen Dank.
Gruß
FrisianRage
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:33
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Versteuerung Honorarleistung

Zitat:
Zitat von Frisianrage Beitrag anzeigen
Darf Person B dann der Person eine Stundenabrechnung von 40 € pro Stunde zzgl UST. (bspw. 10 Stunden = 400 € + 76 € UST) in HÖhe von insgesamt 476 € in Rechnung stellen?
Lt. Vertrag wären doch alles weiteren Ansprüche aus dem Vertrag mit der Honorarleistung abgegolten. Eine explizite Regelung der UST gibt es sonst in dem Vertrag nicht.
Endverbrauchern gegenüber müssen Preise als Bruttopreise inkl. USt angegeben werden. Stellt sich die Frage, ob Honorarsätze für Werkverträge der Preisangabenverordnung unterliegen. Dem Wortlaut nach möchte ich meinen: ja.

Wenn das fehlt, ist es aber "nur" ein Verstoß gegen die PAngV, es mindert meines Wissens nicht den Zahlungsanspruch.

Andererseits: wenn im Angebot oder der Vereinbarung überhaupt nichts zur USt gesagt ist, darf man m.E. auch nicht davon ausgehen, daß das Angebot oder die Vereinbarung mit USt gemeint ist, denn dann würde sie ja erwähnt worden sein. Wenn nix dabei steht, ist's netto.

Sollte der Leistungsempfänger Unternehmer sein, ist das völlig problemlos, der muß nämlich davon ausgehen, daß ihm Preise und Angebote als Netto-Beträge ohne USt begegnen.

Man müsste also schon ein paar mehr Details kennen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frisianrage hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Versteuerung Honorarleistung

Vielen Dank für die Antwort.

Viel mehr Details gibt es da eigentlich nicht.

Würde es etwas ändern, wenn Person A eine Kommune wäre und Person B ein Arzt, der für die Kommunge ärztliche Leistungen (die keine originären Leistungen der Kommunen sind, aber als Serviceleistung angeboten werden) erbringt??

Im Vertrag dazu wird nichts weiter geregelt außer das bisher bekannte.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Versteuerung Honorarleistung

40 € ist aber günstig für einen Mediziner. Man sollte sich nicht so ausbeuten lassen.


Unterliegen medizinische Dienstleistungen überhaupt einer Umsatzsteuerpflicht?
__________________
Raum: Ostthüringen
Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht
Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht

"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Versteuerung Einmalbezug Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 13.01.2012 08:41
Urlaubsbarabgeltung - Versteuerung Arbeitsrecht 24.10.2009 19:52
Versteuerung von Weiterbildungskosten Steuerrecht 01.10.2009 18:29
Versteuerung von Auszahlungen Steuerrecht 01.12.2008 18:03





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN