Dies ist eine Diskussion zu Verpfändetes Vermögen für Dritte innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Verpfändetes Vermögen für Dritte ich hätte da folgende Frage: X verpfändet ein Sparkassenzertifikat zur Absicherungen von Verbindlichkeiten des Herrn Y, an die Sparkasse. Meine Frage ist ob X das Zertifikat irgendwann wieder erhält und ob es sich dabei rechtlich gesehen, um eine Schenkung von X an Y handelt. Kann dieses Zertifikat dann zurückgefordert werden? Vielen Dank im Vorraus |
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| AW: Verpfändetes Vermögen für Dritte zunächst einmal zum rechtsverhältnis zwischen X und Y: auf jeden fall liegt eine leistung des X an Y vor. der zweck der leistung ist aber aus deinem geschilderten sachverhalt nicht ohne weiteres ersichtlich. auch eine schenkung setzt ja zunächst einmal voraus, dass zwei willenserklärungen im sinne von angebot und annahme vorliegen. je nachdem wie die absprache der beiden war, kann auch ein geschäftsbesorgungsvertrag oder ähnliches vorliegen oder eben auch gar kein vertrag. bezüglich des zertifikats: unabhängig davon wie das sparkassenzertifikat rechtlich zu bewerten ist(verbriefte forderung; inhaberschuldverschreibung; legitimationspapier), muss die verpfändete Forderung/Sache herausgegeben werden, wenn das pfandrecht erloschen ist. da das pfandrecht akzessorisch zur hauptforderung (verbindlichkeit des herrn Y an die sparkasse) ist, erlischt es bei begleichung der hauptforderung. wenn also jemand die hauptforderung tilgt, besteht ein herausgabeanspruch des zertifikats gegen die bank. |
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