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Verleumdung oder übele nachrede?

Dies ist eine Diskussion zu Verleumdung oder übele nachrede? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 05.10.2011, 17:13
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Verleumdung oder übele nachrede?

ich hab mal eine frage...
angenommen:

herr a hat frau b auf einer party bei herrn c kennengelernt.
nach einigen std und viel alkohol nimmt frau b herrn a mit nach hause, und sie landen im bett...
einige tage später erzählt frau b den gastgeber herrn c das der sex in der nacht ihr wohl zu heftig war, und sie das nicht nochmal mitmachen würde. sie hat weiterhin kontakt mir herrn a, und trifft sich auch ab und zu auf ein kaffe mit ihm.
nun geht herr c her, und erzählt allen freunden, bekannten, und verwanten das herr a frau b vergewaltigt habe.
frau c hätte ihm erzählt sie hätte immer "nein" gesagt, und herr a hätte nicht aufgehört.
a spricht frau b darauf an, und sie sagt sie hätte nie das wort "vergewaltigung" geäußert, sondern nur das es ihr zu heftig war, und es ihr keinen spass gemacht hätte, da sie ehr auf kuschelsex stehe.
herr a wird nun von vielen bekannten gemieden, und auch auf die "vergewaltigung angesprochen.....keine angenehme sache.

herr c streitet ab sowas gesagt zu haben, aber es gibt viele leute die bezeugen können das er herrn a als vergewaltiger bezichtigt hat.
selbst in der verwandschaft von herrn a neuer lebensgefährtin hat er ihn als vergewaltiger dagestellt.

würde sich für herrn a eine anzeige lohnen, in der auch das angebliche "vergewaltigungsopfer" als zeuge ausagen würde?


ich hoffe ich habe nicht zu verwirrt geschrieben....
danke
gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 18:56
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

Also mal kurz und verständlicher zusammengefasst:
C behauptet gegenüber zahllosen Zeugen wahrheitswidrig, A hätte die B vergewaltigt.

A und B bestätigen beide, dass keine Vergewaltigung stattgefunden habe; beide pflegen nach wie vor ein freundschaftliches Verhältnis. Trotz der zahllosen Zeugen meint C, er habe nie irgendwas dergleichen behauptet.

Und die Frage ist jetzt, ob sich "eine Anzeige lohnen würde"?
So richtig?

Also: Eine Anzeige "lohnt" sich generell nicht. Man kriegt nämlich gar nichts, außer vielleicht ein bisschen Genugtuung. Man weist den Staat darauf hin (man zeigt es ihm an), dass ein anderer etwas böses getan hat. Daraufhin prüft der Staat, ob tatsächlich das angezeigte Tun stattgefunden hat und ob dies auch wirklich strafbar ist. Die Strafbarkeit ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch, hier etwa aus den §§ 186, 187 StGB. Ob der Angezeigte es wirklich gemacht hat, wird dann zum Beispiel mit Hilfe von Zeugen nachgeprüft. Primäre Zeugen sind hier erstmal diejenigen, denen C alles erzählt hat. B wird nur befragt werden, um festzustellen, ob die Erzählungen "unwahr" waren.
Wenn A meint, C solle zur Rechenschaft gezogen werden, soll er ihn anzeigen. Falls nicht, sollte er es lassen. Er gewinnt oder verliert jedenfalls nicht dadurch, solange er die Wahrheit bei der Polizei erzählt.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 19:11
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

zusammengefasst ist es genau so.....

und ob es sich "lohnt" (da hab ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt) damit meinte ich, ob herr c mit einer strafe rechnen kann....herrn a geht es nicht (nur) um persöhnliche genugtuung, sondern das herr c mal merkt nicht mit all seinen lügen straflos durchzukommen.


aber ist das was herr c macht eine verleumnung, oder nur übele nachrede?

was kann herr a anzeigen???
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 19:19
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

In meinen Augen ist es Verleumndung, da C ja wissentlich unwahre Behauptungen verbreitet
__________________
Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 17:33
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

und mit was kann herr c rechnen?
was gibt es da für urteile?
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  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 17:50
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

Zitat:
Zitat von Macula Beitrag anzeigen
und mit was kann herr c rechnen?
was gibt es da für urteile?
Steht doch im Gesetz: Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe.

Dazu gibt es zahllose Urteile. Von Einstellung über Verwarnung bis hin zu zwei Jahren ohne Bewährung ist das ganze Spektrum abgedeckt.

Was genau den C erwartet, ist Frage des Einzelfalls. Der Richter wird sicherlich ein gerechtes Strafmaß finden und dabei alle relevanten Fakten einbeziehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 18:05
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

Es wäre übrigens nicht ungewöhnlich für solche Fälle, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Strafe für C einstellt und den A auf den Privatklageweg verweist.
Diphda likes this.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 22:38
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Es wäre übrigens nicht ungewöhnlich für solche Fälle, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Strafe für C einstellt und den A auf den Privatklageweg verweist.
Das ist auch meine Erfahrung. Kein öffentliches Interesse

Ich kenne einen Fall, da war sogar Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, falsche eidesstattliche Aussage (schriftlich vor Gericht!) und sogar Betrug im Spiel.

Lapidare Aussage der Staatsanwaltschaft (§ müsste ich nachschauen) sinngemäß, dass schon andere Verfahren anhängig wären und daher keine Strafverfolgung erfolgt und das Verfahren eingestellt wird.

Sorry, aber mir kam das vor, dass manche Staatsanwaltschaften sich gerne Arbeit ersparen.
Wenn schon etwas vorliegt, ist es doch erst recht ein Grund, den erneuten Strafantrag hinzuzunehmen.

Der Betroffene kommt sich da ziemlich unbedeutend und übergangen vor, so nach dem Motto, reg dich doch nicht auf, der ist halt so und es gibt schlimmeres.

Zumal eine Falschaussage an Eides satt, die direkte Auswirkung auf den Betroffenen hat, mW doch ein Offizialdelikt ist und verfolgt werden muss?

Oder irre ich da?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 22:49
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

Zitat:
Zitat von Diphda Beitrag anzeigen
Lapidare Aussage der Staatsanwaltschaft (§ müsste ich nachschauen) sinngemäß, dass schon andere Verfahren anhängig wären und daher keine Strafverfolgung erfolgt und das Verfahren eingestellt wird.
Aha und da stand nicht zufällig das in einem anderen Verfahren eine Strafe zu erwarten ist, bei der die aus diesem Verfahren nicht mehr ins Gewicht fallen würde, oder?
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Zitat:
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  #10 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 23:17
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AW: Verleumdung oder übele nachrede?

Das weiß ich leider nicht mehr genau. Könnte aber durchaus sein.

Nur wo ist der Sinn?

Das würde doch im Umkehrschluss bedeuten, je mehr Mist einer baut und je straffälliger er wird, um so geringer fällt (im Verhältnis) seine Strafe aus, weil sich die Delikte nicht summieren?

Wenn ohnehin die Höchststrafe verhängt wird verstehe ich das ja noch, denn wir sind ja nicht in den USA, wo man zu 120 J. Knast verurteilt werden kann.

Wenn aber keine lebenslange Freiheitsstrafe, oder meinetwegen diese 15 J. verhängt werden, verstehe ich das Signal nicht, das durch die Strafhöhe gesetzt werden soll.

(ok, man kann über Sinn, Unsinn und Abschreckung des Strafmaßes diskutieren, würde dies aber gerne mal außen vor lassen)

Gerade bei "Kleinverbrechern" die ihre Mitmenschen über den Tisch ziehen, hintergehen betrügen und um ihr kleines Geld bringen, sollte klar gemacht werden, dass mehr Beschiss auch mehr Konsequenz bedeutet.

Das Signal zu setzen, ach wenn du 2 oder 3 Leute betrügst und hintergehst passiert dir auch nicht mehr, als wenn du 5 oder 10 betrügst. Also lieber mal mehr be*******n, denn die bekommen ihr Geld ja sowieso nie zurück und du wirst nur für einen Teil bestraft.

Das kann es ja auch nicht sein, oder?

zumal man ja auch die Geschädigten und Opfer beachten muss und deren Gefühl, wenn so jemand auch ncoh geschützt wird und ihre Verletzungen und Verluste im Prinzip als vernachlässigbar abgetan wird.
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