Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verkauf eines KFZ von privat

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf eines KFZ von privat innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 15:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Verkauf eines KFZ von privat

Hallo,

ich habe da ein recht undurchsichtiges Problem...

X hat ein KFZ das er im Internet anbietet...Firma Y schickt ein FAX mit dem Ausdruck der Anzeige...streicht den Preis per Hand durch und macht einen Firmenstempel drauf incl. Unterschrift...in diesem Stempel steht kleingedruckt "Käufer ist"..., zusätzlich wird auf dem Fax ein Zeitraum zur Abholung und Bezahlung hinzugefügt...

X unterschreibt mit Datum...in der Annahme der Zeitraum wird eingehalten und bei Abholung wird ein richtiger Kaufvertrag unterschrieben...Zahlung BAR bei Übergabe!

Firma Y meldet sich nicht mehr im vereinbarten Zeitpunkt...5Tage nach Ablauf des Zeitraumes meldet sich Firma Y und verlangt nun die Herausgabe des KFZ ohne einen richtigen Vertrag zu machen...Firma Y verweist auf das FAX als verbindlichen Vertrag.


nun die Fragen:
1. Ist das FAX ein verbindlicher Kaufvertrag?
2. Welche Möglichkeiten hat X um das KFZ nicht übereignen zu müssen?

Wäre für eine Diskussion dankbar....

Geändert von Flohh (07.03.2006 um 16:08 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 16:09
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2005
Alter: 43
Beiträge: 108
Keine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verkauf eines KFZ von privat

Hallo,

wurden sich die Pateien über den Preis einig,
oder war der Preis nur durchgestrichen?

Anders gefragt, hat X ein konkretes Preisangebot auf dem Fax von Y unterschrieben?
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 16:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verkauf eines KFZ von privat

Also X hat den durchgestrichenen Preis unwissentlich unterschrieben...Firma Y will aber nur diesen zahlen...

X will das KFZ nicht mehr an Firma Y übereignen--> liegt da evtl. erheblicher Vertrauensschaden vor?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 17:18
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2005
Alter: 43
Beiträge: 108
Keine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verkauf eines KFZ von privat

Hallo nochmal,

spätestens jetzt wird es kompliziert!

Ungeachtet dessen würde der Kaufvertrag nicht an der Form scheitern.

Zum Kern des Problems:

Das Durchstreichen des Preises ist als invitation ad offerendum des Y gegenüber dem X zu werte.
X macht kein neues Angebot und untermauert sein altes Angebot durch Unterschrift.

Die Annahme dieses Angebotes durch Y erfolgte mehr als 5 Tage danach und hier kann der §150(1) BGB greifen.

Die Annahmefrist nach 147 (1) Satz2 BGB ist verstrichen, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 17:29
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Flohh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verkauf eines KFZ von privat

ja aber hat X mit der Unterschrift auf der geänderten Anzeige nicht das Angebot von Y angenommen?!
__________________
_____________________________________

Gruß die Flohh
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 20:35
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2005
Alter: 43
Beiträge: 108
Keine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Peter68 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verkauf eines KFZ von privat

Welches Angebot?
Der Preis war doch durchgestrichen und kein anderer genannt!
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verkauf durch Auktion von Privat an Privat Internetrecht 06.11.2009 13:50
Verkauf von Privat zu Privat, ohne Kaufvertrag!Probleme! Kaufrecht / Leasingrecht 09.07.2008 16:47
Verkauf von Privat zu Privat - mündl Vertrag - Garantie? Bürgerliches Recht allgemein 13.11.2006 23:52
Verkauf eines PKW von Privat an Privat Kaufrecht / Leasingrecht 26.07.2006 09:28
Gebrauchtwagen - Verkauf privat an privat! Wer kommt für den Schaden auf? Kaufrecht / Leasingrecht 22.06.2006 13:19





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN