Dies ist eine Diskussion zu Verkauf eines KFZ von privat innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| ich habe da ein recht undurchsichtiges Problem... X hat ein KFZ das er im Internet anbietet...Firma Y schickt ein FAX mit dem Ausdruck der Anzeige...streicht den Preis per Hand durch und macht einen Firmenstempel drauf incl. Unterschrift...in diesem Stempel steht kleingedruckt "Käufer ist"..., zusätzlich wird auf dem Fax ein Zeitraum zur Abholung und Bezahlung hinzugefügt... X unterschreibt mit Datum...in der Annahme der Zeitraum wird eingehalten und bei Abholung wird ein richtiger Kaufvertrag unterschrieben...Zahlung BAR bei Übergabe! Firma Y meldet sich nicht mehr im vereinbarten Zeitpunkt...5Tage nach Ablauf des Zeitraumes meldet sich Firma Y und verlangt nun die Herausgabe des KFZ ohne einen richtigen Vertrag zu machen...Firma Y verweist auf das FAX als verbindlichen Vertrag. nun die Fragen: 1. Ist das FAX ein verbindlicher Kaufvertrag? 2. Welche Möglichkeiten hat X um das KFZ nicht übereignen zu müssen? Wäre für eine Diskussion dankbar.... Geändert von Flohh (07.03.2006 um 16:08 Uhr). |
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| AW: Verkauf eines KFZ von privat Hallo, wurden sich die Pateien über den Preis einig, oder war der Preis nur durchgestrichen? Anders gefragt, hat X ein konkretes Preisangebot auf dem Fax von Y unterschrieben?
__________________ Grüße, Peter Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung! |
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| AW: Verkauf eines KFZ von privat Also X hat den durchgestrichenen Preis unwissentlich unterschrieben...Firma Y will aber nur diesen zahlen... X will das KFZ nicht mehr an Firma Y übereignen--> liegt da evtl. erheblicher Vertrauensschaden vor? |
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| AW: Verkauf eines KFZ von privat Hallo nochmal, spätestens jetzt wird es kompliziert! Ungeachtet dessen würde der Kaufvertrag nicht an der Form scheitern. Zum Kern des Problems: Das Durchstreichen des Preises ist als invitation ad offerendum des Y gegenüber dem X zu werte. X macht kein neues Angebot und untermauert sein altes Angebot durch Unterschrift. Die Annahme dieses Angebotes durch Y erfolgte mehr als 5 Tage danach und hier kann der §150(1) BGB greifen. Die Annahmefrist nach 147 (1) Satz2 BGB ist verstrichen, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
__________________ Grüße, Peter Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung! |
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| AW: Verkauf eines KFZ von privat ja aber hat X mit der Unterschrift auf der geänderten Anzeige nicht das Angebot von Y angenommen?!
__________________ _____________________________________ Gruß die Flohh |
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| AW: Verkauf eines KFZ von privat Welches Angebot? Der Preis war doch durchgestrichen und kein anderer genannt!
__________________ Grüße, Peter Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung! |
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