Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von Schulden innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Nun fällt Y nach 8 Jahren auf das X ja gar nicht seine Schuld beglichen hat und schreibt X an. X telefoniert nun mit Y das die Schuld doch verjährt wäre und soll denen das schriftlich mitteilen. 2 Monate später bekommt X auf einmal Post vom Inkassounternehmen Z welches anscheinend die Schuld von Y gekauft hat. Z will nun auf einmal doppelt so viel haben. X telefoniert nun also mit Z und teilt ihnen auch mit das die Schuld doch schon verjährt sei. Schriftlich wird eine Einrede der Verjährung getätigt. Nun hört man weitere 2 Jahre nichts mehr von Z. Nach den 2 Jahren versucht es Z wieder einmal bei X. X ist mittlerweile wegen andere Schulden in einer Schuldnerberatung vorstellig. Die Post von Z wird also auch dort gezeigt und die Schuldnerberatung schreibt Z an ob die Schuld denn überhaupt besteht. Z ist natürlich nicht doof und antwortet einfach mit "Natürlich besteht die Schuld". Nun ist es so das die Schuldnerberatung warum auch immer Z einen Betrag von xx € anbietet. Z schreibt darauf hin das sie damit nicht einverstanden seien aber eine Ratenzahlung in Höhe von xx € zustimmen. Das Angebot von xx € hat die Schuldnerberatung ohne Wissen von X angeboten. Nun ist die Frage ob die ja eigentlich verjährte Schuld wieder aufgelebt ist. Falls ja kann man die Schuldnerberatung in Haftung nehmen da sie ja daran Schuld wäre. |
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| AW: Verjährung von Schulden Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Verjährung von Schulden Die Schuldnerberatung hat eine Vollmacht von X da sie X in Bezug auf die anderen Schulden vertreten hat. Zu dieser Schuld hat X klar und deutlich die Schuldnerberatung auf die Verjährung hingewiesen und das schon eine Einrede geschrieben wurde. Die Schuldnerberatung hat also keinen Auftrag für ein Angebot gehabt. |
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| AW: Verjährung von Schulden Zitat:
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| AW: Verjährung von Schulden Das ist die Eigenschaft der Einrede im materiell-rechtlichen Sinn: sie hemmt den Anspruch nur und vernichtet ihn nicht. Und wenn trotz Einrede der Verjährung gezahlt wurde, kann das Geld nicht vom Gläubiger zurückverlangt werden, §214 Absatz 2 BGB. @TE: ist eine Verbraucherinsolvenz angestrebt? Dann wurde durch das Verhalten der Schuldnerberatung kein Schaden ausgelöst.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Verjährung von Schulden Ja, wie Humungus im Detail erläutert.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Verjährung von Schulden Zitat:
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| AW: Verjährung von Schulden Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Verjährung von Schulden Man müsste genau wissen, was die Schuldnerberatung sonst so alles gemacht hat. Vielleicht hat sie ja jeden Gläubiger angeschrieben oder angerufen.
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| AW: Verjährung von Schulden Jo.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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