Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von Ansprüchen bei Werkvertrag innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Verjährung von Ansprüchen bei Werkvertrag Angenommen Käufer K schließt Anfang 2002 einen Vertrag über den Bau eines Fertighauses ab. Ein Jahr später erfolgt die Abnahme. Es wird schriftlich festgehalten, das "diverse Mängel" (nicht genauer dokumentiert) an dem Objekt bestehen. Bis zur Beseitigung der Mängel behält sich K einen Betrag von 2500 EUR vom Kaufpreis zurück. Im weiteren Verlauf werden keine Reparaturmaßnahmen von dem Bauunternehmen vorgenommen. Unabhängig davon, ob auf Grund der Mängel noch ein Recht auf Zahlung der Restsumme besteht: Nach welcher Zeit wäre die Forderung verjährt? Besten Dank für eure Meinung. |
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