Dies ist eine Diskussion zu Verjährung als Privatperson innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Verjährung als Privatperson Angenommen Max Mustermann kündigt 2008 seinen Internet-Vertrag und sollte nun sein Modem an den Betreiber zurück senden. Was er auch tat. 1 Jahr später bekommt Max eine Mahnung seines alten Internet-Anbieters, weil das besagte Modem nicht beim IA eingetroffen sei. Telefonisch teilte Max mit, das dieses Gerät jedoch bereits vor einem Jahr versand wurde. Am heutigen Tage (10.11.2010) erhält Max ein weiteres Schreiben, diesmal von einem Forderungsmanagement-Unternehmen, welches erneut die Kostens des Modems + Zinsen + bearbeitungsgebühren etc. fordert. Selbstverständlich hat Max nun keine (Versandscheine der Post) mehr. Wie sieht hier die rechtslage aus? Muss Max nach knapp 3 Jahren beweisen das er damals das Modem verschickt hat? Wieso wurden Mahnungen etc in jährlichen Abständen verschickt? |
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| AW: Verjährung als Privatperson Die Verjährungsfrist beginnt "mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist", § 199 I Nr. 1. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde verjährt dieser Anspruch demnach erst mit Ablauf des 31.12.2011. Hier ist das eine Frage des Beweises. Die Gefahr des Untergangs der Sache geht ja gem. §§ 447 I, 446 dann auf den anderen über, wenn die Sache der Transportperson übergeben wurde. Dies ist zwar geschehen, lässt sich aber nicht beweisen. Und das dürfte das Problem für den Käufer sein. |
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| AW: Verjährung als Privatperson Danke vanqulonc für die Antwort. Also schlussfolgere ich das Max demnach in der Beweispflicht wäre wenn ich das richtig verstanden habe? Wir schreiben heute den 12.11.2011, und bis zum 31.12.2011 ist es ja nicht mehr lange..... Würde also theorethisch für Max die Chance bestehen, sich "über die Zeit zu retten" ? |
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| AW: Verjährung als Privatperson Max ist beweispflichtig, ja! Es ist wahrlich nicht mehr lange bis zur Verjährung. Max sollte aber nicht blöd sein: Sollte er bis kurz vor knapp nicht bezahlen und sich nicht melden wird Klage erhoben werden. Diese hat zur Folge, dass die Verjährung gehemmt wird. Kann Max also hier keine Beweise vorlegen wäre es das einfachste zu bezahlen. Im Zweifel natürlich immer einen Rechtsanwalt aufsuchen. |
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