Dies ist eine Diskussion zu Verein kauf Grundstück von der Gemeinde innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Verein kauf Grundstück von der Gemeinde habe hier mal eine Frage und komme nicht so recht weiter, vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen. Wenn ein Sportverein von der Gemeinde ein grundstück kaufen möchte, wie sieht hier der entsprechende Vertrag dann aus. Welche Rechtsnatur wäre es. Welche Formvorschrift müsste eingehalten werden und wer wird als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Ich würde mal sagen, der Verein wird als Eigentümer eingetragen, dass würde für mich bedeutend, es steht keine Personennamen drinne sonder nur der Vereinsname. Die Formvorschrift sind nach § 311b Abs. 1 BGb zu setzen. Als Rechtsnatur würde ich Privatrecht sehen und ob so ein Vertrag geschlossen werden kann, nehme ich an, da die Mitgliederversammlung zu gestimmt hat. Finde nur leider keine § dazu,. Wer kann mir evtl weiter helfen. Vielen Dank im voraus. Gruß Brigitte |
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| AW: Verein kauf Grundstück von der Gemeinde hi britt, In prinzip hast du deine frage bereits selbst beantwortet. Eine gemeinde ist eine juristische person des öffentlichen rechts und kann genauso gut privatrechtliche verträge schließen, wie natürliche personen des privatrechts, deshalb ist ganz normal das BGB anzuwenden. Ein verein ist eine juristische person des privatrechts und kann im eigenen namen verträge schließen, natürlich vertreten von Hern/Frau XY. Im grundbuch wird logischerweise der name des vereins als eigentümer stehen (womöglich noch: vertreten von ...). Für den kaufvertrag ist ganz normal § 433 BGB heranzuziehen, die form richtet sich, wie du bereits gesagt hast, nach § 311b I. Zur eigentumsübertragung sind §§ 873 I, 925 I 1 heranzuziehen. Die einigung über die eigentumsübertragung muss ebenfalls notariell beurkundet werden nach § 873 II |
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