Dies ist eine Diskussion zu Verdeckte Vertretung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Verdeckte Vertretung? Nun besitzt A die Ware und Widerruft (binnen 2 Wochen) den Kauf (wird durch B ausgeführt). A hat aber geringste Gebrauchsspuren an der Ware hinterlassen. Muss Händler H nun an B oder an A herantreten, wenn er die Schäden geltend machen will, bzw. den Nutzen, den A aus der Sache gezogen hat? |
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| AW: Verdeckte Vertretung? Immer der, der Vertragspartner ist muss dann auch für die Ansprüche gerade stehen. Handelt es sich hier um einen verdeckte Stellvertretung dann ist Vertragspartner der B und der muss ggü. H für alle Ansprüche gerade stehen. |
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| AW: Verdeckte Vertretung? Seltsam. B vertritt doch lediglich den A. Zitat:
Zu sagen ist noch, dass es kein Kreditgeschäft o.ä. ist. Lediglich der Kaufpreis wurde vom Konto des B per Lastschrifteingezogen, nachdem A ihm das Geld gab und beauftragte den besagten Artikel zu kaufen. Vielleicht kannst du mir den Sachverhalt erläutern, warum gerade hier keine Vertretung vorliegen soll? |
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| AW: Verdeckte Vertretung? Servus, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Geändert von *YI* (23.10.2011 um 20:00 Uhr). Grund: Verbesserung |
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| AW: Verdeckte Vertretung? Dann habe ich das wohl falsch verstanden. Mir ist nur noch nicht so ganz klar, warum Vertragspartner dann B ist, wenn B lediglich in Vollmacht des A handelt. Wobei A und B natürliche Personen sind. Spielt es eine Rolle, warum Z nicht mit A Geschäfte schließen will? Vorliegend hatte A mal etwas bei Portal Z bestellt, Z konnte jedoch nie nachweisen (u.a. vor Gericht), dass A dem Z noch Geld schuldet. Mithin ist die vermeintliche Forderung von Z gegenüber A verjährt. Fraglich ist für mich auch noch, ob eine Bezahlung per Lastschrift einen erheblichen Unterschied zu einem Bargeschäft macht. Wenn man die Zahlmöglichkeiten betrachtet die weiterhin erwähnt sind, wo es dem Verkäufer auf die eigentlich vertragschließende Person ankommt, also bei Kredit oder Ratenzahlung, im Endeffekt also, wenn es auf die Bonität des A ankommt, ist es für mich nicht nachvollziehbar, wieso B der Vertragspartner sein soll. Freaky22 sagte, dass B, also der Bevollmächtigte (also der Vertretende) der Vertragspartner sei und nicht A der sich vertreten lässt. Dann wäre es aber keine verdeckte Stellvertretung. Könnt ihr mir das vielleicht nochmal erklären? |
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| AW: Verdeckte Vertretung? bei einer verdeckten stellvertretung ist es doch so, dass es eben keine wirkliche stellvertretung ist. sondern der "bevollmächtigte" macht selber ein geschäft mit dem händler. er ist also vertragspartner. so ist es hier ja auch. er kauf ja in seinem namen. und es ist auch egal, ob jetet überweisung oder bar oder lastschrift. er ist der vertragspartner. |
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| AW: Verdeckte Vertretung? Das wäre logisch, aber warum gibt es dann das Offenkundigkeitsprinzip und Dinge wie die verdeckte Stellvertretung, wenn es doch unerheblich ist, da der B sowieso immer mit Z den Vertrag schließt und A niemals über einen Bevollmächtigten / Vertreter einen Vertrag schließen könnte? |
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| AW: Verdeckte Vertretung? oh, oh, da hab ich leider gar keine ahnung.... |
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| AW: Verdeckte Vertretung? Zitat:
Ich sehe auch gerade, dass die von mir zitietre Aussage Freaky22`s nicht korrekt ist: Erst, wenn man B durch A ersetzt, macht sie Sinn: Zitat:
In einem solchen Fall ist es dem Verkäufer schlicht egal, ob derjenige der gerade vor ihm steht im eigenem Namen einkauft oder als Stellvertreter für einen anderen agiert. Zitat:
Also müsste H an den A herantreten. Der Fakt, dass Z mit A für die Zukunft keine Rechtsgeschäfte mehr schließen wollte, ist mE irrelevant, da die Ware tatsächlich bezahlt wurde. Geändert von *YI* (24.10.2011 um 00:39 Uhr). Grund: Ergänzung |
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