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Unterschrift erforderlich?

Dies ist eine Diskussion zu Unterschrift erforderlich? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 18:08
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Unterschrift erforderlich?

Angenommen jemand mahnt eine andere Person ab, die Vertragspflicht zu erfüllen. Diese Mahnung kann mündlich ausgesprochen werden. Es bestehen also dahingehend keine Formvorschriften.
Was ist aber, wenn die Person A der Person B ein Schreiben schickt, dieses aber nicht unterschrieben ist, man aber A als Absender identifizieren kann, weil oben die Adresse der Person A steht.

Kann Person B das Schreiben ablehnen, weil es auch von einem Dritten stammen könnte?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 18:32
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AW: Unterschrift erforderlich?

Nein, das ist winkeladvokatischer Unsinn.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 18:49
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AW: Unterschrift erforderlich?

Der Absender muss aber namentlich benannt sein oder muss sich nur durch Auslegung ergeben, wer der Absender ist?

Möglichkeit 1:

"Ich, Herr X, will sofort Geld aus dem Darlehen Y".

Möglichkeit 2:

"Ich will sofort mein Geld".

Bei 1 ist ja klar, wer was will. Sendet das Schreiben X und ist eine Unterschrift nicht erforderlich, dann ist die Mahnung wirksam.
Würde aber der Bevollmächtigte im Namen des X das Schreiben schicken, dann müsste er eine Orignalurkunde beilegen.

Bei 2 wäre es klar, wer das Schreiben geschickt hat, wenn der Empfänger nur einen Gläubiger hätte.
Das weiß der X aber nicht. Wäre ein solches Schreiben als Mahnung wirksam?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 19:17
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AW: Unterschrift erforderlich?

Zitat:
Zitat von Der Reisende Beitrag anzeigen
Der Absender muss aber namentlich benannt sein oder muss sich nur durch Auslegung ergeben, wer der Absender ist?
Letzteres. Hinzu kommt, dass der Absender ja in deinem Beispielsfall auch namentlich benannt ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 14:17
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AW: Unterschrift erforderlich?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Nein, das ist winkeladvokatischer Unsinn.
Sicher ?
Also wenn man aus der ununterschriebenen Erklärung später Rchtsfolgen gegen den Entäußerer ableiten möchte, läuft man doch gefahr, dass sich diese nicht realisieren lassen, sobald er die Entäußerung abstreitet.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 16:19
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AW: Unterschrift erforderlich?

Das hätte er darzulegen und zu beweisen. Zumal im Fall der fahrlässigen Entäußerung die Regeln der Anfechtung gelten, und die Erklärung erst einmal wirksam ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 00:23
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AW: Unterschrift erforderlich?

also sollte man auf der Unterschrift bestehen.
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Alt 10.02.2012, 09:36
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AW: Unterschrift erforderlich?

Zitat:
Zitat von hpbi2250tn Beitrag anzeigen
also sollte man auf der Unterschrift bestehen.
Wie stellst du dir das vor? Der Schuldner hat kein Recht auf Mahnung in Schriftform.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 11:12
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AW: Unterschrift erforderlich?

Zitat:
Das hätte er darzulegen und zu beweisen. Zumal im Fall der fahrlässigen Entäußerung die Regeln der Anfechtung gelten, und die Erklärung erst einmal wirksam ist.
Angenommen C gibt sich als A aus und erklärt B gegenüber etwas.
Natürlich ohne Unterschrift. B will nun von A Geld.

B müsste doch beweisen, dass die Erklärung von A stammt.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 11:19
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AW: Unterschrift erforderlich?

Zitat:
Zitat von Der Reisende Beitrag anzeigen
B müsste doch beweisen, dass die Erklärung von A stammt.
1. Ja, aber was hat das mit dem Ausgangsfall zu tun?

2. Zurück zum Ausgangsfall: Was wäre denn, wenn die Mahnung nicht vom Gläubiger stammt? Dann haben wir eine Erklärung im fremden Namen, auf die die Grundsätze der Stellvertretung Anwendung finden. Die Mahnung ist eine einseitige geschäftsähnliche Handlung, sodass mangels unmittelbarer Rüge gem. § 180 Satz 2 BGB i. V. m. § 177 Abs. 1 BGB der Gläubiger die Mahnung genehmigen kann und das etwa durch Klageerhebung auch regelmäßig konkludent tun wird.
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