Dies ist eine Diskussion zu Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? mal angenommen, Frau X benötigt einen neuen Handyvertrag. Dieser kommt aber nicht zustande, weil sie einen Schufa- Eintrag über 600€ hat, von dem sie nichts weiss. Sie erfuhr erst dadurch von diesem Eintrag. Es stellt sich heraus, dass ihre kaufsüchtige Mutter etwas auf ihren Namen bei einem Versandhaus bestellt und Ware zu sich liefern lassen hat im Wert von 100€. Das ganze wurde durch Inkassokosten usw. dann auf 600€ aufgebauscht. Die Mutter von Frau X ist schon seit Jahren kaufsüchtig mit Messi- Syndrom, bekommt nirgends mehr etwas auf ihren Namen und ist wegen Betruges auch schon mehrfach bestraft worden. Was kann Frau X tun? Wie würde sie diesen Eintrag weg bekommen. Strafanzeige gegen ihre Mutter wird nicht in Frage kommen. Dies wäre auch sinnlos. Eine Erstattung wird diese nicht leisten können aufgrund ihrer astronomisch hohen Schulden. Soll Frau X ggf. einen Vergleich mit der Inkassofirma anstreben? Alle Schreiben, Rechnungen gingen an die Mutter von Frau X, auch der Mahnbescheid. Diese verschwanden alle. Frau X konnte daher auf den Mahnbescheid nicht reagieren. Vielen Dank |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? Wie kann sowas denn verschwinden? Man kann auch gegen den üblicherweise folgenden Vollstreckungsbescheid Widerspruch erheben.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? wohnen mutter und tochter im gleichen haus ? haben beide den gleichen namen ? ist die tochter (auch) kundin in dem versandhaus ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? Na ja, die Mutter gibt die Versandadresse zu sich an. Daher gingen Rechnung, Mahnung, Inkassoschreiben und Mahnbescheid an die Mutter. Diese Schreiben werden von der Mutter entsorgt. Frau X wohnt nicht bei ihrer Mutter, sondern 50km entfernt.Daher wusste Frau X nichts von dem Vorgang und konnte nicht reagieren. Die Sache flog erst beim Handyvertrag auf. |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? sofern der mahnbescheid an eine falsch adresse (die der mutter) gegangen ist, müsste man eigentlich sowas wie eine "wiedereinsetzung in den früheren stand" beantragen können.... irgendwas in der richtung müsste da gehen. wie genau das abläuft, weiß ich jetzt aber auch nicht. dann sollten die kosten etwas geringer werden und wenn das mal ne forderung von 100 euro war, sind die 600 vermutlich auch überhöht (je nachdem wie lang das her ist). |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? @hera Mutter und Tochter wohnen in getrennten Wohnungen. Mutter und Tochter haben den gleichen Familiennamen. Die Tochter ist kein Kunde vom Versandhaus. @ zeiten Die Sache dürfte sich vor einem Jahr abgespielt haben. |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? die tochter weiß also offiziell nur über die schufaauskunft von den angeblichen schulden ? grundsätzlich hat man das recht, unrechtmäßigen schufaeinträgen zu widersprechen --> bei der schufa direkt die schufa muß sich dann mit dem versandhandel in verbindung setzen und der versandhandel hat die nachweißpflicht, dass die tochter schulden angehäuft hat und der schufaeintrag berechtigt ist .. es sollten doch unterschriften oder sonstige legi-bestätigungen vorhanden sein (in der hoffnung, dass die tochter nicht ihr online-passwort für den online-handel an die mutter weitergegeben hat) das BDSG läßt sogar schadenersatz zu, wenn falsche daten weitergegeben wurden ..(hier würde ich das vom versandhandel an die schufa sehen)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? Das ist ja der "dicke Hund": ´die Mutter von Frau X hatte die Ware am Telefon bestellt. |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? Man sollte sich einen Anwalt suchen UND das möglichst schnell. Für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Möglichst sollte ein Rechtsanwalt damit beauftragt werden.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Unberechtigter Mahnbescheid. Was nun? Zitat:
(könnt ihr mir mal das kaufhaus nennen? - ich könnte auch paar neue klamotten benötigen ..) ist der mahnbescheid auch schon ein jahr her (hat die mutter davon erzählt) ? hier ein link http://www.kanzlei-hollweck.de/ratge...chufa-eintrag/ in der vorgehensweise bleibe ich aber dabei, zu erst bei der schufa zu widersprechen ...(ohne hinweis auf mutter oder sonstwen, einfach nur: es bestehen/ bestanden keine vetragsbeziehungen zum laden und somit auch keine offenen forderungen) wenn man von der schufa dann eine stellungnahme in der hand hat, würde ich an das unternehmen schreiben, und eine löschung aller einträge bei auskunfteien fordern und den nachweis über die angeblichen verträge und die daraus resultierenden forderungen. http://www.vz-nrw.de/UNIQ13339961972...nk462381A.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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