Dies ist eine Diskussion zu Ummeldung ohne KFZ-Brief innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Ummeldung ohne KFZ-Brief es sei folgender Fall, wo sich hoffentlich jemand zu äußern möchte/kann. A möchte sich ein neues Auto kaufen und seinen alten Wagen dafür in Zahlung geben. Da A aber noch eine Restsumme bei der KFZ-Bank offen hat, springt der Vater von A mit ein und löst das alte Auto aus, damit ein Neues gekauft werden kann. So steht A nichts im Wege und A kauft sich ein neues Auto und gibt den alten Wagen in Zahlung und zahlt zusätzlich noch eine Summe dazu, da der Neupreis höher ist als das was der alte Wagen bringt. Als Sicherheit für die private Geldleihgabe behält der Vater von A den Brief und die beiden vereinbaren, dass A den Wagen jeden Monat abbezahlt. Es vergeht einige Zeit und A zahlt jeden Monat fleißig die Raten. Eines Tages jedoch verkrachen sich A und sein Vater so sehr, dass es sogar zu Morddrohungen kommt. A flüchtet darauf hin in eine andere Stadt um zur Ruhe zu kommen. Da nun der Vater von A aber noch Geld bekommt, weil noch nicht die Summe komplett zurückbezahlt wurde ergeht ein Mahnbescheid über die Summe, der A zugestellt wird. Nun wohnt A schon ein paar Monate in der neuen Stadt und muss natürlich inzwischen dringend das Fahrzeug ummelden. Zum Ummelden benötigt er aber den Brief der beim Vater von A liegt. Der Vater jedoch rückt den Brief nicht heraus und zahlen kann A den Mahnbescheid auch nicht und muss nun in die private Insolvenz gehen. Da A nun auch noch große Angst hat vor seinem gewaltbereiten Vater und der ja auch schon die Summe per Mahnbescheid hat einfordern wollen, muss der Vater nun nicht auch den Brief herausgeben? Was hat A für Aussichten den Brief überhaupt zu erlangen, gibt es für A sogar evtl die Möglichkeit einen neuen Brief ausstellen zu lassen beim KfZ-Amt? Weil der Kaufvertrag in Kopie vom Autohaus auf den Namen von A, sowie den KfZ-Schein und Versicherung sind alle auf A ausgestellt. Zudem möchte A Anfang des kommenden Jahres in die private Insolvenz gehen und zum Zweck der Schuldentilgung dann evtl. das Fahrzeug zu veräußern um zumindest einen Teil noch begleichen zu können. |
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| AW: Ummeldung ohne KFZ-Brief Ummelden des Fahrzeuges ist vermutlich nicht notwendig, wenn A seinen bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz oder auch als ersten beibehält. Dann braucht er erst mal keinen Brief und keine neuen Schilder. Parkverstöße u. ä. gehen dann natürlich weiterhin an die bisherige Adresse!!! pauline |
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| AW: Ummeldung ohne KFZ-Brief Zitat:
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| AW: Ummeldung ohne KFZ-Brief Das wäre dann eine Regelung, die erst seit wenigen Jahren gültig ist. Vorher habe ich dieses Verfahren jahrelang praktiziert, weil ich die Kosten für die Schilder sparen konnte. pauline |
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| AW: Ummeldung ohne KFZ-Brief So isses! |
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