Dies ist eine Diskussion zu Übernahme Internetvertrag--> Inkassofall innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Übernahme Internetvertrag--> Inkassofall Die für die Vertragsumschreibung erforderlichen Dokumente werden von Person A ausgefüllt und per Post zum Anbieter geschickt. Dieser übernimmt sowohl die Kontonummer als auch die Emailadresse von Person B. Ein wesentliches Dokument ist leider nicht von Person A unterschrieben worden, sodass der Anbieter dieses an die neue Emailadresse sendet, mit der Bitte um Vervollständigung und Rücksendung. Person B (ihre Emailadresse) hat Person A leider nicht von dem Senden des noch erforderlichen Dokuments in Kenntnis gesetzt. Aufgrund des fehlenden Dokuments wurde der Vertrag nicht vollkommen auf Person B umgeschrieben. Lediglich die Kontodaten und die Emailadresse wurden übernommen. Da seit diesem Zeitpunkt kein Kontakt mehr zum Anbieter besteht. Weder durch Rechnungsmeldungen noch Werbe-Info, etc. geht Person A davon aus, dass die Vertragsübertragung ordnungsgemäß verlaufen ist. Knappe 3 Jahre später erfährt Person A, dass Person B nach wie vor mit dem Namen der Person A in der Rechnungsanschrift angeschrieben worden ist und es nicht für nötig empfunden hat Meldung bzgl. der Korrektur bei dem Internetanbieter zu machen. Auf Versuch der Vertragskündigung seitens Person B, bekommt sie die Information, dass nur der Vertragspartner, d.h. Person A eine Kündigung aussprechen kann. Daraufhin hat Person B dem Anbieter den Lastschrifteinzug von ihrem Konto verweigert und folgende Rechnungen sind nicht mehr beglichen worden. Schließlich hat der Anbieter einen Inkassofall aus der Angelegenheit gemacht und da Person A nach wie vor namentlich im Vertrag benannt ist, wurde diese ausfindig gemacht und zur Zahlung aufgefordert. Welches Recht hat Person A in diesem Fall, wenn sie davon ausgegangen ist, dass die Vertragsübertragung korrekt stattfand und ihr das wichtige fehlende Dokument von Person A nicht weitergeleitet wurde? |
| |||
| AW: Übernahme Internetvertrag--> Inkassofall Hallo, meiner Meinung nach hat nur Person A einen Internetvertrag mit dem Anbieter. B zahlt für A die Beiträge ist damit Vertragspartner von Person A, Mit der Rechtsfolge, dass Person B keine direkte Vertragsverbindung mit dem Anbieter hat. Demnach "haftet" meines Erachtens ausschließlich A gegenüber dem Anbieter. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Inkassofall | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 09.10.2009 19:13 |
| internetvertrag sprachreise | Bürgerliches Recht allgemein | 29.07.2009 23:37 |
| Internetvertrag | Verbraucherrecht | 02.07.2009 23:18 |
| internetvertrag | Computerrecht / EDV-Recht | 26.02.2009 14:26 |
| internetvertrag | Internetrecht | 21.10.2008 14:08 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios