Dies ist eine Diskussion zu Tschechischer Kaufvertrag und Käuferrechte? Wer kann helfen? -> bitte anschauen!! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Tschechischer Kaufvertrag und Käuferrechte? Wer kann helfen? -> bitte anschauen!! Der deutsche Kunde K, wohnhaft in der Stadt R in Deutschland, möchte sich über das Internet Fische über den deutschsprachigen Onlineshop des tschechischen Fischgroßhändlers V bestellen, da er dort trotz des teuren Lebendtierversandkosten günstiger kommt, als beim Ortsansässigen Händler. V schreibt in seinen AGB es gelte das tschechische Recht, außerdem, dass das Eigentum nach § 455 tBGB erst dann übergeht, wenn der Kaufpreis voll bezahlt wurde. Ohne Vorkasse verschickt V aber nicht. In den AGB erfolgt kein Hinweis darauf, dass im Shop angebotene Tiere eventuell nicht vorrätig sein können. K wählt am Sonntag 4 Arten von Fischen aus, A, B, C, und D. Er gibt diese in ein Bestellformular ein. Nachdem die Bestellung abgeschickt wurde erhält K eine Email mit der Bestellbestätigung und einen Hinweis auf welches Konto einer deutschen Sparkasse er überweisen soll. K überweist unverzüglich. Der Zahlungseingang wurde von V am Dienstag bestätigt. Erst am Donnerstag, dem Tag an dem die Fische laut Onlineshop versendet werden sollen, erhält K eine Email mit der Versandbestätigung der Fische A und B, außerdem eine Anmerkung des Verkäufers, dass mit dieser Email der Kaufvertrag zustande gekommen sei. Die Fische C und D werden nicht erwähnt, außerdem wurde deren Bestellung von V storniert, da er diese wohl nicht auf Lager hat und sie auch nicht von einem Dritten beschaffen kann. Am Freitag erhält K die Fischarten A und B sowie einen Hinweis, dass das Geld das er ja schon für C und D bezahlt hat durch eine Gutschrift wiederbekäme. K ist erbost, da er nur mit der Lieferung von A und B mit Versandkosten deutlich teurer als beim ortsansässigen Händler gekommen ist. Er verweigert die Gutschrift und verlangt von V die Zusendung von C und D ohne dass er die Versandkosten nocheinmal zahlen müsste. Kann K dies verlangen? Ist das tschechische Recht überhaupt einschlägig? Ist der Kaufvertrag erst mit der Versandbestätigung zustandegekommen? (Das ist keine Hausarbeit, Seminarbeit oder ähnliches ich brauche einfach ein paar Leute, die sich mit tschechischem Recht auskennen und Tipps geben können!) |
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