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Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Dies ist eine Diskussion zu Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 15.11.2007, 12:42
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Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Hallo liebe Leut,

stellt euch bitte mal folgenden Sachverhalt vor...

A ersteht einen Artikel übers Internet von B. Gezahlt wird per Vorkasse, woraufhin die Zustellung der Ware vereinbart ist. Dies soll durch Spediteur C geschehen. Der Versand ist als ein "versicherter" angegeben.

B bekommt die Sendung äusserlich unversert durch C zugestellt, jedoch weist die Ware rein substanzielle einen Schaden auf, welcher nachweislich (Zeugen A und D) bei der Absendung nicht vorhanden war. Der Spediteur C weigert sich für den Transportschaden aufzukommen, da die Sendung äusserlich nicht beschädigt sein und es sich somit um einen "verdeckten Schaden" handele, wessen Haftung lt. AGBs ausgeschlossen sein. Allerdings ist dies nicht explizit in den AGBs benannt und eher eine Interpretationssache.

Welche Möglichkeiten sind den beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages gegeben und wie steht es um die Haftung des Spediteurs C?

Besten Dank für eure Hilfe und Lösungsansätze.

Schoene Gruesse
Benny

Dieses schreiben im Sachverhaltenstiel erinnert mich an die Urzeiten meines Studiums und mach mal es macht mal wieder richtig Spass
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 13:13
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Also gegen A besteht ersteinmal kein Schadensersatz, weil die Gefahr durch die Übergabe an den Spediteur auf den Käufer übergeht (gehen wir mal davon aus, dass A das Paket entsprechend AGB von C aufgegeben hat)
Natürlich muss der Spediteur für Schäden haften, die er verursacht, ob das nun von außen ersichtlich ist oder nicht! Man stelle sich nur Omas alte Glasvase vor. Verpackt wie die AGB des Spediteurs es vorschreiben. Und der Spediteur packt das Paket auf die Rüttelmaschiene für Wandfarben im Baumarkt.
Ich wette darauf, dass das Paket einwandfrei bleibt, aber der Inhalt.....nun ja.

Ich würde versuchen die Klausel in den AGB anzugriefen. Vielleicht als Überraschungsklausel oder als Klausel, die nicht eindeutig ist. Wenn etwas nicht eindeutig ist, dann ist es nie zum Nachteil des Kunden.
Sollte mit einer guten Argumentation funzen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2007, 13:18
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Aber ist das nicht ein Fall der Drittschadensliquidation? Sprich: Wenn der Versender einen Anspruch (amngels eigenem Schaden) nicht geltend machen kann, dann muss er seinen Anspruch an den Geschädigten (der keine Anspruchsgrundlage mangels Vertrag mit dem Spediteur hat) abtreten bzw diesen geltend machen lassen. Und in die Begründetheit dieses Anspruchs würd eich dann wie von demolay13101307 beschrieben die AGB-Prüfung reinpacken.
Gruß
Marcus
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Alt 15.11.2007, 13:20
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

......und ich glaube, dass man gerne etwas auf den Transporteur / Spediteur abwälzen möchte, allerdings hat dieser ebenso wieder seine AGB´s.

Nicht alle Vasen fallen vom LKW


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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oder
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Alt 15.11.2007, 13:39
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Zitat:
Zitat von marcus.summer
Aber ist das nicht ein Fall der Drittschadensliquidation? Sprich: Wenn der Versender einen Anspruch (amngels eigenem Schaden) nicht geltend machen kann, dann muss er seinen Anspruch an den Geschädigten (der keine Anspruchsgrundlage mangels Vertrag mit dem Spediteur hat) abtreten bzw diesen geltend machen lassen. Und in die Begründetheit dieses Anspruchs würd eich dann wie von demolay13101307 beschrieben die AGB-Prüfung reinpacken.
Gruß
Marcus
Ich weiß was Du meinst. Wenn ich mich recht entsinne war es aber so, dass bei einem solchen Transport generell der Anspruch auf Schadensersatz von dem Versender (der ja zugegeben eigentlich der Vertragspartner ist) auf den Empfänger übergeht. Alles andere wäre nur komliziert. Man stelle sich vor, dass der Versender ja nicht zu Schadensersatz verpflichtet ist. Er hat kein Interesse sich mit dem Spediteur herumzuschlagen, "nur" weil der Empfänger behauptet die Ware wäre kaputt.
Das soll mal schön derjenige machen, der ein Intersse auf Schadensersatz hat, nähmlich der Empfänger.
Bitte um Korrektur, wenn ich das verwechsle.
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Alt 15.11.2007, 13:46
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Man nehme an, dass der A sich mit C in Verbindung setzt, um zu erfahren auf welche AGB er sich genau beruft. Solang die AGB nicht genau den rein hypothetisch angenommenen, hier geschilderten Sachverhalt abdeckt besteht eine Schadensersatzpflicht des C, korrekt?
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Alt 15.11.2007, 14:21
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Zitat:
Zitat von demolay13101307
Ich weiß was Du meinst.
Ich auch wieder Bei Speditionen gibt es den §421 HGB, der die für die Drittschadensliquidation geschilderte Rechtsfolge schon gesetzlich anordnet. Also braucht hier die DSL gar nicht diskutiert werden (ist ja auch nicht ganz unumstritten).
@ Benny73: Stimmt. Wenn die AGB hier sowieso nicht eingreifen, dann besteht der Anspruch sowieso, völlig unabhängig von ihrer Wirksamkeit.
Gruß
Marcus
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Alt 16.11.2007, 17:25
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Ja genau den §421 HGB meine ich. Konnte ich aber nicht aus dem Kopf und mein HGB habe ich ausgeliehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.11.2007, 16:07
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AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?!

Zitat:
Zitat von marcus.summer
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Marcus

Beim Frachtvertrag eine DSL prüfen ist wie in der Klausur 812 ff. bei Vorliegen einer GoA anprüfen. Wenn 407 + dann auch 421 I, 425 HGB + -> Sowohl Versender als auch Empfänger können den Schaden liquidieren.
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