Dies ist eine Diskussion zu Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! stellt euch bitte mal folgenden Sachverhalt vor... A ersteht einen Artikel übers Internet von B. Gezahlt wird per Vorkasse, woraufhin die Zustellung der Ware vereinbart ist. Dies soll durch Spediteur C geschehen. Der Versand ist als ein "versicherter" angegeben. B bekommt die Sendung äusserlich unversert durch C zugestellt, jedoch weist die Ware rein substanzielle einen Schaden auf, welcher nachweislich (Zeugen A und D) bei der Absendung nicht vorhanden war. Der Spediteur C weigert sich für den Transportschaden aufzukommen, da die Sendung äusserlich nicht beschädigt sein und es sich somit um einen "verdeckten Schaden" handele, wessen Haftung lt. AGBs ausgeschlossen sein. Allerdings ist dies nicht explizit in den AGBs benannt und eher eine Interpretationssache. Welche Möglichkeiten sind den beiden Vertragsparteien des Kaufvertrages gegeben und wie steht es um die Haftung des Spediteurs C? Besten Dank für eure Hilfe und Lösungsansätze. Schoene Gruesse Benny Dieses schreiben im Sachverhaltenstiel erinnert mich an die Urzeiten meines Studiums und mach mal es macht mal wieder richtig Spass |
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! Also gegen A besteht ersteinmal kein Schadensersatz, weil die Gefahr durch die Übergabe an den Spediteur auf den Käufer übergeht (gehen wir mal davon aus, dass A das Paket entsprechend AGB von C aufgegeben hat) Natürlich muss der Spediteur für Schäden haften, die er verursacht, ob das nun von außen ersichtlich ist oder nicht! Man stelle sich nur Omas alte Glasvase vor. Verpackt wie die AGB des Spediteurs es vorschreiben. Und der Spediteur packt das Paket auf die Rüttelmaschiene für Wandfarben im Baumarkt. Ich wette darauf, dass das Paket einwandfrei bleibt, aber der Inhalt.....nun ja. Ich würde versuchen die Klausel in den AGB anzugriefen. Vielleicht als Überraschungsklausel oder als Klausel, die nicht eindeutig ist. Wenn etwas nicht eindeutig ist, dann ist es nie zum Nachteil des Kunden. Sollte mit einer guten Argumentation funzen.
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! Aber ist das nicht ein Fall der Drittschadensliquidation? Sprich: Wenn der Versender einen Anspruch (amngels eigenem Schaden) nicht geltend machen kann, dann muss er seinen Anspruch an den Geschädigten (der keine Anspruchsgrundlage mangels Vertrag mit dem Spediteur hat) abtreten bzw diesen geltend machen lassen. Und in die Begründetheit dieses Anspruchs würd eich dann wie von demolay13101307 beschrieben die AGB-Prüfung reinpacken. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! ......und ich glaube, dass man gerne etwas auf den Transporteur / Spediteur abwälzen möchte, allerdings hat dieser ebenso wieder seine AGB´s. Nicht alle Vasen fallen vom LKW Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! Zitat:
Das soll mal schön derjenige machen, der ein Intersse auf Schadensersatz hat, nähmlich der Empfänger. Bitte um Korrektur, wenn ich das verwechsle.
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! Man nehme an, dass der A sich mit C in Verbindung setzt, um zu erfahren auf welche AGB er sich genau beruft. Solang die AGB nicht genau den rein hypothetisch angenommenen, hier geschilderten Sachverhalt abdeckt besteht eine Schadensersatzpflicht des C, korrekt? |
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! Zitat:
Bei Speditionen gibt es den §421 HGB, der die für die Drittschadensliquidation geschilderte Rechtsfolge schon gesetzlich anordnet. Also braucht hier die DSL gar nicht diskutiert werden (ist ja auch nicht ganz unumstritten).@ Benny73: Stimmt. Wenn die AGB hier sowieso nicht eingreifen, dann besteht der Anspruch sowieso, völlig unabhängig von ihrer Wirksamkeit. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! Ja genau den §421 HGB meine ich. Konnte ich aber nicht aus dem Kopf und mein HGB habe ich ausgeliehen.
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| AW: Transportschaden lt. AGB ausgeschlossen?! Zitat:
Beim Frachtvertrag eine DSL prüfen ist wie in der Klausur 812 ff. bei Vorliegen einer GoA anprüfen. Wenn 407 + dann auch 421 I, 425 HGB + -> Sowohl Versender als auch Empfänger können den Schaden liquidieren. |
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