Dies ist eine Diskussion zu Tattoowierer verklagen - möglich?? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Tattoowierer verklagen - möglich?? Tochter X geht mit ihrer Mutter zu einem Tattoowierer. Sie hat eine Vorlage dabei, die sie ihm zeigt. Die Vorlage ist ein Wort, welches sie auf ihr Handgelenk haben will. der Tattoowierer paust die Vorlage auf die haut auf. Alles sieht gut aus und Tochter X stimmt zu. Nun beginnt er zu tattoowieren und stellt das Tattoo fertig. Zuhause nimmt Tochter X den Verband / Folie ab und vergleicht nochmal die Vorlage mit dem Tattoo. Zwei Buchstaben sind komplett anders als auf der Vorlage. Und wir gehen mal davon aus, dass es noch eine Abweichung gibt. Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, sondern nur den mündlichen. Die Mutter von Tochter X war die ganze Zeit dabei und kann bezeugen, dass die zeichnung auf der Haut der Vorlage entsprach, das Endergebnis dann gar nicht mehr. Welche Möglichkeiten hat Tochter X? |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? soweit sich beweisen lässt, dass die vorlage anders aussah und dem tätowierer auch gegeben wurde, hat X einen Anspruch auf Schadensersatz (Entfernung oder Reparatur des Tattoos) und Schmerzensgeld. |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? @Kyuubi86 meinst du, dass das hier nicht eher ein dienstleistungsvertrag ist und solange der tätoowierer nicht fahrlässig vermurkst hat, man da nichts machen kann...? ähnlich einem friseur? |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? ein dienstvertrag ist es nach hL und Rechtsprechung auch. Allerdings lässt sich dieser nicht mit üblichen Dienstverträgen vergleichen, sondern eher mit denen auf dem medizinischen Sektor, insbesondere auf dem der Schönheitschirurgie. Daher können zwar keine Ansprüche dahingehend geltend gemacht werden, weil dem Kunden das Tattoo nicht gefällt, sehr wohl aber muss der Tätowierer technisch sauber und fachlich richtig arbeiten. Das gilt umso mehr, da es für Tätowierer keine offizielle Ausbildung gibt. |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? Das heisst, wenn der Tattoowierer das Bild / Wort etc. anders malt als auf der Vorlage und andres wie vereinbart hat man keine Möglichkeit? Sondern nur wenn es technisch / medizinisch unsauber war/ist? |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? wenns nur geringe abweichungen gibt, wohl nicht. wenn es aber deutliche abweichungen in der qualität gibt, dann sehr wohl. eine vollkommen andere schriftart kann da durchaus als technischer fehler gesehen werden. |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? Na gehen wir mal von einem Namen als Tatoo aus. Zwei Buchstaben sind von ihrer Art anders, es ist viel dicker (verlaufen) als es werden sollte. Nach dem Namen würde ein Symbol folgen. Auf der Vorlage waren sie nicht miteinander verbunden. Im resultat ist der letzte Buchstabe mit dem Symbol verbunden. |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? das lässt sich aus der ferne schwerlich beurteilen. Wie schon gesagt ist das entscheidende Differenzierungskriterium jenes zwischen Handwerk und Kunstform. Was wie zu beurteilen ist, ist mehr eine Frage, die entsprechend sachkundige Personen auf dem gebiet beantworten können und weniger Juristen. Am besten wäre es wohl, man nimmt die Vorlage und geht zu einem anderen Tattoostudio, das einen guten Ruf hat. Dort fragt man kurz nach, ob es handwerklich gestümpert ist. |
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| AW: Tattoowierer verklagen - möglich?? Zitat:
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