Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Tägliche Lärmbelästigung durch Kneipe

Dies ist eine Diskussion zu Tägliche Lärmbelästigung durch Kneipe innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2007, 21:35
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Tägliche Lärmbelästigung durch Kneipe

Hallo, mal angenommen, Person A wohnt direkt gegenüber einer Kneipe, die im Sommer auch Außenbestuhlung hat. Jeden Tag sitzt dort eine mehr oder weniger immer gleiche Gruppe B von ca 10 Leuten, die sich ab ca 14 Uhr bis spät in die Nacht im wahrsten Sinne des Wortes besaufen und im alkoholisierten Zustand Brüllen, Schreien, Gläser umwerfen usw.

Das Ordnungsamt behauptet, tagsüber könnten sie nichts machen da das Lärmschutzgesetz erst ab 22 Uhr gilt. Doch hier handelt es sich offensichtlich um Lärm der einfach nicht zumutbar ist. Person A ist der Meinung, es könne doch nicht sein, dass eine Gruppe von stark alkoholisierten Personen in einer Wohngegend täglich einen derartigen Terror betreibt, und Person A benutzt das Wort Terror hier ganz bewusst, den man als Bürger einfach hinzunehmen hat.

Nachts geht das Ganze dann genauso weiter, manchmal bis um 1-2 Uhr. Da wird geschrien, gebrüllt, gesungen und ab uns zu gibt es auch eine Prügelei bei der auch schon mal Gläser und Tische umgeworfen werden. Person A hat es auch satt dauernd das Ordnungsamt anzurufen. Die kommen, dann ist kurz Ruhe, und sobald die weg sind gehts nach einigen Minuten wieder von vorne los. Person A hat auch versucht mit dem Besitzer zu reden um ihm klarzumachen dass er doch bitte seine Gäste um etwas Ruhe bitten solle. Dieser sagte jedoch nur, Person A zitiert, "verschwinde von hier sonst schneide ich dir den Kopf ab". Person A fühlt sich so richtig machtloß. Wegziehen kann Person A leider auch nicht, da seine Eltern im Ergeschoss ein Restaurant besitzen, das allerdings auch durch den Lärm der Kneipe leidet, da die Gäste sich ebenfalls durch die 15 Meter weiter befindliche Gruppe Volltrunkener und einem derartigen Lärm belästigt fühlen.

Welche Möglichkeiten hat Person A, um gegen diesen Lärm vorzugehen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Person A hofft dass die Frage jetzt korrekt formuliert ist. Wenn nicht, bittet Person A um Löschung dieses, da er dann auch nicht mehr weiter weiß.

Geändert von Andreas213 (27.05.2007 um 22:20 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.05.2007, 21:52
XyX XyX ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 2.537
98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2537 Beiträge, 126 Bewertungen)  
AW: Tägliche Lärmbelästigung durch Kneipe

Bitte beachten und Beitrag ändern ->
-------------------
"Regeln zur Formulierung von Beiträgen und vor allem Antworten (bitte unbedingt lesen!):

Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive Beiträge und Fragestellungen mit konkreten Beiträgen!
Sachverhalte mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht und sollten nicht beantwortet werden. Auf gar keinen Fall darf dann auf so einen Beiträg im Detail eingegangen werden!

FALSCH:
Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..."

RICHTIG:
Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..."

ODER

Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen."

Bitte beachten Sie diese Regeln.

Die juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und sind vollkommen unverbindlich!"
--------------------------------
steht über jedem Beitragsschreibfenster.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 01:56
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 76
76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)76% positive Bewertungen (76 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Tägliche Lärmbelästigung durch Kneipe

Inbetracht kommt hier § 1004.
Damit eine Klage auf Beseitigung der Störung Erfolg haben kann sind 4 Voraussetzungen zu erfüllen.

1. Der Anspruchsteller muss Eigentümer sein. (Miete reicht hier nicht aus)
2. Es muss eine Eigentumsbeeinträchtigung vorliegen.
3. Der Anspruchsgegner muss Störer sein.
4. Es darf keine Duldungspflicht bestehen.

Hängt nun also davon ab ob Person A Eigentümerin ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 12:18
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Andreas213 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Tägliche Lärmbelästigung durch Kneipe

Person A ist Eigentümer.
Nochmal Danke für die Antwort.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 29.05.2007, 13:00
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2004
Alter: 31
Beiträge: 499
94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)94% positive Bewertungen (499 Beiträge, 72 Bewertungen)  
AW: Tägliche Lärmbelästigung durch Kneipe

...oder ob eine Duldungspflicht besteht. Die kann hier aus öffentlichem Recht gegeben sein, wenn der Kneipenwirt eine entsprechende Genehmigung erlangt hat.

Die Jana
__________________
fiat iustitia et pereat mundus.

...ich meinte in welchem Kommentar oder so, wen juckt denn der Gesetzestext?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Lärmbelästigung durch Bar Nachbarrecht 24.01.2009 13:26
Lärmbelästigung durch Trampeln Mietrecht 02.04.2008 13:35
Ruhestörung durch Kneipe Mietrecht 28.03.2008 23:43
Lärmbelästigung durch Nachbar Nachbarrecht 03.02.2007 19:10
Lärmbelästigung durch Modellautos?? Nachbarrecht 25.05.2006 17:36





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN