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Streitwert?!

Dies ist eine Diskussion zu Streitwert?! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2004, 21:10
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Arrow Streitwert?!

Hallo!

Wie berechnet das Gericht eigentlich den Streitwert im Zivilrecht?
Würde mich mal interessieren, weil sich ja nach dem Streitwert der "Arbeitslohn" für den RA richtet
__________________

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In dubio pro reo
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2004, 22:15
fob fob ist offline
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Das kommt drauf an:

Sagen wir mal, du forderst Herausgabe eines Autos, dessen Wert 40000 Euro beträgt. Streitwert: 40000

Klagst du auf Herausgabe einer Mietwohnung beträgt der Streitwert eine Jahresmiete.

Bei der Kündigungsschutzklage 3 bzw. 4 Monatsgehälter.

Schwieriger ist es, wenn du z.B. auf Unterlassung einer Handlung klagst. Da gibt es dann gewisse von der Rechtsrechung entwickelte Sätze.

Außergerichtlich heißt der Streitwert übrigens "Gegenstandswert".

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
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  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2004, 22:51
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Zitat:
Original geschrieben von fob


Schwieriger ist es, wenn du z.B. auf Unterlassung einer Handlung klagst. Da gibt es dann gewisse von der Rechtsrechung entwickelte Sätze.
Genau da wollte ich es wissen Haben dann Geichte die Sätze festgelegt durch Urteile ?

Danke für deine Antwort!
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