Dies ist eine Diskussion zu Stornierung einer Bestellung problemlos möglich? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Stornierung einer Bestellung problemlos möglich? Bin neu und hoffentlich im richtigen Forumsteil Nehmen wir an, Käufer K hat bei Internethändler H (nicht eBay) eine Bestellung im Wert von ca. 700 Euro aufgegeben. H schreibt in seiner Bestellbestätigungsmail, dass der Kaufvertrag erst mit der separaten Auftragsbestätigung bzw. mit der Lieferung der Ware gültig ist. K wartet 2 Monate auf die Auftragsbestätigung und wird telefonisch von H 2 mal vertröstet auf einen anderen Liefertermin und ein drittes Mal bietet H K einen alternativen Artikel an, den er erst telefonisch akzeptiert jedoch am gleichen Tag diese Entscheidung widerruft. Daraufhin storniert K per Email die komplette Bestellung und verlangt sein Geld zurück und gibt H ein Zahlungsziel von 8 Tagen (Widerruf der Zusage des alternativen Artikels sowie Bestellstornierung in einer Email). Bekommt K jetzt problemlos sein Geld zurück, da ja noch kein Kaufvertrag zustande kam, sollte er die Stornierung nochmals per Einschreiben mit Rückschein postalisch schicken oder hat H noch irgendwelchen rechtlichen Mittel gegen diese Stornierung anzugehen? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Fragen! |
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| AW: Stornierung einer Bestellung problemlos möglich? Der Käufer kann das Geld zurückverlangen und dabei sollte es keine rechtlichen Probleme geben, sofern es ein seriöser Händler ist. Für den Verkäufer gibt es keine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen. LG
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Stornierung einer Bestellung problemlos möglich? Vielen Dank für die schnelle Antwort! Eine Sache ist da noch, könnte Käufer K dem Händler H - falls es Probleme gäbe - irgendeinen Paragraphen nennen zum Begründen oder ähnliches? Gruß |
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| AW: Stornierung einer Bestellung problemlos möglich? Gerne, klar kann er: Er könnte ihm § 312d Abs. 1 iVm § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB vorhalten § 355 ist ja explizit in 312d Abs. 1 genannt. Bei Warenlieferung beginnt die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt der Ware. Dementsprechend kommt es zur Rückabwicklung. Also Frist setzen und hat der VK bis dahin nicht gezahlt gerät er in Verzug was Schadensersatzansprüche nach sich zieht. LG
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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