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Stillschweigende Einwilligung bei Rechnung

Dies ist eine Diskussion zu Stillschweigende Einwilligung bei Rechnung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 30.10.2011, 14:30
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Post Stillschweigende Einwilligung bei Rechnung

Mal angenommen, Person A übernimmt ein Rechtsmandat für Person B und stellt eine Rechnung zum 01.07.2009 von 420 EURO. Aufgrund der erbrachten Leistung lehnt Person B die Höhe der Rechnung ab. Person A bietet an den Rechnungsbetrag auf 300 EURO zu kürzen. Am 15.07.2009 überweist Person B daraufhin 150 EURO an A.
Erst am 01.10.2011 setzt A B eine Frist die restlichen 150 EURO zu zahlen. Hat A noch Anspruch auf die restliche Zahlung oder bereits stillschweigend eingewilligt eine Rechnungsbetrag von 150 EURO zu akzeptieren?
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Alt 30.10.2011, 21:31
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AW: Stillschweigende Einwilligung bei Rechnung

Ja, A hat Anspruch!

Die Forderung verjährt nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Jahren.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 17:45
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AW: Stillschweigende Einwilligung bei Rechnung

Zitat:
Zitat von rcht1 Beitrag anzeigen
Mal angenommen, Person A übernimmt ein Rechtsmandat für Person B und stellt eine Rechnung zum 01.07.2009 von 420 EURO. Aufgrund der erbrachten Leistung lehnt Person B die Höhe der Rechnung ab. Person A bietet an den Rechnungsbetrag auf 300 EURO zu kürzen. Am 15.07.2009 überweist Person B daraufhin 150 EURO an A.
Erst am 01.10.2011 setzt A B eine Frist die restlichen 150 EURO zu zahlen. Hat A noch Anspruch auf die restliche Zahlung oder bereits stillschweigend eingewilligt eine Rechnungsbetrag von 150 EURO zu akzeptieren?
Das Nichtzurückweisen einer Teilzahlung ist kein Erlass der Restforderung. Daher hat A ggf noch Anspruch auf die restlichen 150 EUR.
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mandat, rechnung, stillschweigende einwilligung, verjährung

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