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Stellt dieser Fall einen versuchten Betrug dar?

Dies ist eine Diskussion zu Stellt dieser Fall einen versuchten Betrug dar? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 21.01.2009, 10:56
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Stellt dieser Fall einen versuchten Betrug dar?

Angenommen A. bietet als Privatperson auf ebay ein defektes Notebook an mit folgender Fehlerbeschreibung: "Ich biete hier mein Notebook mit einem leichten Sturzschaden an. Es hat mir bis dahin treue Dienste geleistet und weist nun folgende Mängel auf:

Mängel technisch:
• TFT zeigt drei Längsstreifen an, nicht gebrochen, Arbeiten ist dennoch möglich (Foto1)
• manchmal wird das Notebook nicht richtig über das Netzteil geladen ist seit dem Sturz aufgetreten, vermutlich ein Wackelkontakt

Mängel optisch:
• an der linken Seite hat sich die Oberschale des Notebooks vom Scharnier gelöst, das Scharnier sitzt dennoch fest und läst sich einwandfrei arretieren, es schliesst nur nicht mehr bündig (Foto 3)
• an der Oberschale ist an der linken Seite ein Riß im Kunststoffgehäuse zu sehen, die Schale sitzt jedoch fest. (Foto4)
• am Gehäuse fehlen 2 Schrauben, es wurde vom Vorbesitzer anscheinend einmal geöffnet, hat mich nie weiter gestört

Lieferumfang
• Notebook mit o. g. Mängeln Win XP Home Lizenzaufkleber auf Unterseite
• Netzteil
• keine weiteren Handbücher, CD´s etc.

Ich habe keine Ahnung von der Reparatur und habe mir ein neues Notebook gekauft.

Es handelt sich um eine private Auktion, ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme." und entpsrechender Fotodokumentation an.

------
B ist PC-Händler, tritt jedoch als Privatperson auf und bemängelt nach Zahlung und Erhalt der Ware folgenden Umstand

" Laut Beschreibung hat sich angeblich "nur" die Oberschale gelöst. Fakt ist jedoch, dass der innen liegende Metallrahmen und das linke Scharnier dermaßen verbogen und auch nicht mehr zu richten sind. Da das Gerät bewußt nicht detailliert fotografiert und beschrieben und dieser Mangel arglistig verschwiegen wurde und das Gerät somit nicht der Beschreibung entspricht fordere ich hiermit die sofortige Rücküberweisung des Betrages auf mein Konto. Sofort nach Geldeingang sende ich die Ware wieder zurück.

Sollte das Geld nicht binnen 1 Woche ab xx.xx.xx wieder auf meinem Konto sein werde ich ohne weitere Ankündigung sofort Anzeige wegen versuchten Betruges erstatten. Wäre nicht das erste Mal, dass ich auf diesem Wege zu meinem Recht komme. Nur, dass das für Sie unangenehm und teuer werden wird. Und ob sich das für Sie lohnt??? - Aber das ist nicht mein Problem."

-------
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und stellt dieser Fall einen versuchten Betrug dar?
Vielen Dank.
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