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starker Körpergeruch strafbar ?

Dies ist eine Diskussion zu starker Körpergeruch strafbar ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  • 1 Post By TomRohwer

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 22:05
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starker Körpergeruch strafbar ?

Guten Abend,

wäre es Strafbar, wenn jemand sehr doll stinkt in der Öffentlichkeit ?

Evtl. Erregung öffentlichen Ergenisses oder so etwas ?


Vielen Dank für die Beantwortung.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 22:16
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Diese Frage gehört (so, wie sie gestellt ist) ins Strafrecht.

Vielleicht ist die Frage ja nicht ernstgemeint , aber man könnte sich schon den einen oder anderen zivilrechtlichen Fall ausdenken, wo sich die Frage nach Schadensersatzansprüchen stellt. Was ist z. B., wenn S - vorsätzlich ungewaschen - ins Kino geht und aufgrund seiner Ausdünstungen ein anderer Besucher B in Mitleidenschaft gezogen wird. Allgemeines Lebensrisiko?

Oder hat B Ansprüche gegen S oder den Kinobetreiber?

Allemal ein anrüchiger Fall.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 22:16
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Wenn der Stinker sich öffentlich einen blasen lässt, dann ist das sicher Erregung öffentlichen Ärgernisses, ansonsten ist es halt einfach nur straflos ekelig.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 22:19
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Wenn er stinkend Leute verprügelt ist das auch eine Straftat, oder stinkend Autos anzünden. Stinkend "Ruhm und Ehre der Waffen-SS!" rufen ist aber nicht strafbar (auch nciht nichtstinkend).
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 23:19
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Wenn er stinkend Leute verprügelt ist das auch eine Straftat, oder stinkend Autos anzünden. Stinkend "Ruhm und Ehre der Waffen-SS!" rufen ist aber nicht strafbar (auch nciht nichtstinkend).
Abgesehen davon, dass ich das letztgenannten Beispiel an dieser Stelle unnötig und daher, sagen wir mal, unpassend finde, darf man hier an eine Strafbarkeit nationalsozialistischer Parolen und Verherrlichung des Nationalsozialismus nach §§ 86a, 130 Abs. 4 StGB denken.

Unter rechtlichen Gesichtspunkten würde ich es also nicht versuchen.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 23:51
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Zitat:
Zitat von Orangensaft Beitrag anzeigen
wäre es Strafbar, wenn jemand sehr doll stinkt in der Öffentlichkeit?
Wenn jemand es schafft, damit vorsätzlich oder fahrlässig eine Körperverletzung zu begehen: grundsätzlich ja, warum nicht?

Allerdings wird es in der Realität schlicht nicht möglich sein.

Zitat:
Evtl. Erregung öffentlichen Ergenisses oder so etwas?
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.


(§183 StGB -> Exhibitionistische Handlungen)

Strafrechtlich ist das insofern nicht relevant.

Wobei ich gestehen muß, daß mir die immer weiter um sich greifende "olfaktorische Umweltverschmutzung" zunehmend auf den Wecker fällt. Das betrifft allerdings kaum je "Stinken durch Körpergeruch", sondern vor allem die "Über-Parfumierung" und die scheußliche Idee, alles mögliche und unmögliche zu parfumieren.

Angefangen von "Duft-Bäumen" im Auto und noch lange nicht aufgehört bei "Raum-Sprays". Parfum- oder Deo-Proben in Zeitschriften eingeklebt verseuchen ganze Stapel danebenliegender unschuldiger Zeitungen. Friseurgeschäfte und Parfumerien nebeln ganze Etagen von Einkaufszentren ein. Jung-Banker glauben, daß ein halber Liter Rasierwasser, über den Anzug gekippt, ihnen die Frauen in Hundertschaften zu Füßen liegen lässt... Und so weiter, und so fort.

Da ist einem ein schlichter, ehrlicher Schweißgeruch geradezu eine Erholung.

Nervig auch besoffene und nach Bier und Knoblauch dünstende Mitbürger in öffentlichen Verkehrsmitteln, wogegen allerdings ein Alkoholverbot in selbigen zumindest teilweise Abhilfe schafft.

Aber man wundert sich z.B. auch, daß ein einziger nasser Hund es schaffen kann, einen kompletten U-Bahn-Wagon de facto unbewohnbar...äh... unbenutzbar zu machen, durch den Gestank, den er verbreitet.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 14.12.2011, 23:56
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
man könnte sich schon den einen oder anderen zivilrechtlichen Fall ausdenken, wo sich die Frage nach Schadensersatzansprüchen stellt. Was ist z. B., wenn S - vorsätzlich ungewaschen - ins Kino geht und aufgrund seiner Ausdünstungen ein anderer Besucher B in Mitleidenschaft gezogen wird. Allgemeines Lebensrisiko?

Oder hat B Ansprüche gegen S oder den Kinobetreiber?
Der Kinobetreiber kann den S des Hauses verweisen, wenn er andere Gäste unzumutbar belästigt, wobei er aufpassen muß, nicht mit dem AGG zu kollidieren; das sieht aber zur Zeit kein Diskriminierungsverbot wegen Geruchs vor.

B könnte vom Kinobetreiber Erstattung des Eintrittsgeldes verlangen, wenn dieser den Film nicht so vorführt, daß er unter normalen Bedingungen geschaut werden kann. Wenn der Filmgenuß durch Gesabbel von Besuchern, unscharfe Projektion oder unzumutbaren Gestank stark beeinträchtigt wird, dann liegt ein Mangel in der Leistungserbringung des Kinobetreibers vor. Und das kann auf jeden Fall zu Nachbesserung und in manchen Fällen sicher auch zu Schadensersatzansprüchen führen.

Die Ansprüche des Kinobetreibers gegen S werden sich dagegen stark in Grenzen halten - er kann nämlich die Beeinträchtigung durch S einfach abstellen, in dem er ihn gar nicht erst rein lässt oder eben des Kinos verweist.
Soliton likes this.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 00:04
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Zitat:
Zitat von Soliton
Unter rechtlichen Gesichtspunkten würde ich es also nicht versuchen.
unter rechtlichen gesichtspunkten: null problemo. BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05
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  #9 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 00:23
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
unter rechtlichen gesichtspunkten: null problemo. BGH, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Danke für den Hinweis. Das Urteil finde ich zwar nicht gut, aber ich habe sowas befürchtet und ich respektiere das Analogieverbot, wird also schon seine Richtigkeit haben.

Bleibt allerdings immer noch § 130 Abs. 4 StGB. Also noch nicht null problemo, sondern erstmal nur halbes problemo.

Kann gut sein, dass die Strafbarkeit dort auch nicht gegeben ist. Ich bin kein Strafrechtsexperte. Ohne Blick in den Kommentar und weiteres Wissen zu dem Thema scheint es mir zumindest möglich.

Und zuletzt bliebe auch noch die einfache Beleidigung - analog zur Holocaust-Lüge vor Ergänzung des § 130 StGB. Wobei es dabei vielleicht darauf ankommt, wem gegenüber man die Parole wiedergibt.

Passt aber alles wohl besser ins Strafrechtsforum.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 12:51
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AW: starker Körpergeruch strafbar ?

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