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Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen

Dies ist eine Diskussion zu Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 12:36
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Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen

Hallo zusammen,

nehmen wir an Mutter ist Ausländerin, Vater Deutscher. Sie bekommen gemeinsam in Deutschland ein Baby.

Welche Staatsangehörigkeit hat dann das Kind?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 12:38
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AW: Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen

Zitat:
Zitat von Yelna21
Hallo zusammen,

nehmen wir an Mutter ist Ausländerin, Vater Deutscher. Sie bekommen gemeinsam in Deutschland ein Baby.

Welche Staatsangehörigkeit hat dann das Kind?
Deutsch..!
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 14:37
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AW: Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen

Dazu siehe §§ 3 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Geändert von vanqulonc (23.11.2009 um 22:18 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 04:14
CAM CAM ist offline
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AW: Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen

Zitat:
Zitat von gärtner73
Deutsch..!
... und moeglicherweise zusaetzlich auch die der auslaendischen Mutter. Kommt auf die Bestimmungen im betreffenden Ausland an.

Gruss
CAM
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