Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigung Fitness Studio innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Sonderkündigung Fitness Studio folgender Sachverhalt, der Angestellte A trainiert seit ca 2 Jahren bei einem lokalem Fitness Studio, sein Beitrag wird von seiner Firma subventioniert und somit beträgt sein Eigenanteil nur 10, die Firma streicht jetzt die Subvention und der Eigentanteil des A würde auf 50 steigen. Frage: Besteht hier trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn nur die Subvention der Firma auf den A umgelegt werden? Und wenn ja, kann dieses ohne Einhalten von Fristen geschehen? Was ist, wenn das Fitness Studio ihn nicht über die Beitragserhöhung schriftlich informiert, sonder einfach den erhöhten Beitrag abbucht? Danke für Eure Meinungen |
| |||
| AW: Sonderkündigung Fitness Studio Wer hat den Vertrag mit dem Fitnessstudio geschlossen? Der A alleine - oder der A gemeinschaftlich mit der Firma? Steht die Subvention im Vertrag drin? Wurde dem A die Subvention garantiert? Unbefristet? Ich bin der Meinung, dass die Subvention durch die Firma im Innenverhältnis erfolgte, also der A den Vertrag mit dem Studio hatte und die Firma ihm dafür Geld zahlte. Macht die Firma dies nunmehr nicht mehr, muss er mit der Firma reden, das Studio hat damit nichts am Hut. Und somit kein Sonderkündigungsrecht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Sonderkündigung Fitness Studio Der A hat den Vertrag mit dem Fitness Studio direkt geschlossen, der Subventionsbetrag ist unter einem Feld names "Schülder, Stundenten etc" abgezogen, allerdings ohne Bezug auf die Firma oder einen Rahmenvertrag, die die Frima mit dem Fitness Studio geschlossen hat, die "monatliche Zahlung" im Vertrag beträgt 10. In den AGBs gibt es eine Klausel die besagt " dass, die Ermäßigungen automatisch erlischen, sobald der Nachweis über die Firmenzugehörigkeit nicht erbracht wird" darunter würde der Wegfall der Subvention ja auch fallen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kündigung Fitness Studio | Sportrecht | 17.05.2010 16:05 |
| Fitness Studio-Kündigung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 23.04.2008 21:54 |
| Fitness Studio !! | Bürgerliches Recht allgemein | 26.07.2007 13:54 |
| Sonderkündigung wg. nicht fertiggestelltem Studio | Sportrecht | 15.05.2007 20:58 |
| Fitness Studio Vertrag | Sportrecht | 01.03.2007 14:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios