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Soll A seinen Einspruch zurückziehen ?

Dies ist eine Diskussion zu Soll A seinen Einspruch zurückziehen ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 26.12.2011, 17:25
Boardneuling
 
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Soll A seinen Einspruch zurückziehen ?

Hallo,

A hat einen Fehler gemacht und weiß jetzt nicht genau was
er tun soll,
also A wurde wegen mehrmaligen Schwarz fahren zu 15 Tagessätzen verurteilt, ein Tagessatz beträgt 20 Euro. ( also insgesamt 300 Euro Geldstrafe.) A legte dann Einspruch gegen die festgelegte Tagessatzhöhe ein, da er leider noch Arbeitslos ist. ( bei Einspruch gegen die Tagessatzhöhe kommt es soweit A informiert ist eigentlich nicht zu einer Hauptverhandlung) Jetzt kam aber letzte Woche ein Brief vom Gericht dass A zur Hauptverhandlung geladen wird. Wieso kommt es jetzt zu einer Hauptverhandlung ?
Jetzt A's Problem, genau an dem Tag hat seine Freundin einen wichtigen Arzttermin wo Sie nicht alleine hin kann und er Sie da begleiten wollte. Was soll A jetzt am besten tun ? Kann er dem Gericht schreiben ob sie die Hauptverhandlung verschieben können ? Der Termin ist am 12. Januar. Oder soll A seinen Einspruch zurück ziehen und die Höhe der Geldstrafe so akzeptieren ? ( Da er noch Arbeitslos ist könnte A wenn überhaupt die Strafe nur in ganz kleine Raten abbezahlen.)Kommen eigentlich bei der Hauptverhandlung weitere Kosten auf A zu ?


Gruß
Chris
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Alt 26.12.2011, 18:52
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AW: Soll A seinen Einspruch zurückziehen ?

Besser im Unterforum Strafrecht fragen.
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Alt 26.12.2011, 19:39
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