Dies ist eine Diskussion zu Soll A seinen Einspruch zurückziehen ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Soll A seinen Einspruch zurückziehen ? A hat einen Fehler gemacht und weiß jetzt nicht genau was er tun soll, also A wurde wegen mehrmaligen Schwarz fahren zu 15 Tagessätzen verurteilt, ein Tagessatz beträgt 20 Euro. ( also insgesamt 300 Euro Geldstrafe.) A legte dann Einspruch gegen die festgelegte Tagessatzhöhe ein, da er leider noch Arbeitslos ist. ( bei Einspruch gegen die Tagessatzhöhe kommt es soweit A informiert ist eigentlich nicht zu einer Hauptverhandlung) Jetzt kam aber letzte Woche ein Brief vom Gericht dass A zur Hauptverhandlung geladen wird. Wieso kommt es jetzt zu einer Hauptverhandlung ? Jetzt A's Problem, genau an dem Tag hat seine Freundin einen wichtigen Arzttermin wo Sie nicht alleine hin kann und er Sie da begleiten wollte. Was soll A jetzt am besten tun ? Kann er dem Gericht schreiben ob sie die Hauptverhandlung verschieben können ? Der Termin ist am 12. Januar. Oder soll A seinen Einspruch zurück ziehen und die Höhe der Geldstrafe so akzeptieren ? ( Da er noch Arbeitslos ist könnte A wenn überhaupt die Strafe nur in ganz kleine Raten abbezahlen.)Kommen eigentlich bei der Hauptverhandlung weitere Kosten auf A zu ? Gruß Chris |
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| AW: Soll A seinen Einspruch zurückziehen ? Besser im Unterforum Strafrecht fragen.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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