Dies ist eine Diskussion zu SE neben oder statt oder Rücktritt oder was??? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| SE neben oder statt oder Rücktritt oder was??? V verkauft am 1.3. seinen gebrauchten Pkw an K für 5.000 EUR. K zahlt sofort bar. Die Übereignung soll am 3.3. erfolgen. Am 2.3. wird das Auto bei einem Brand, den V fahrlässig verursacht hat, völlig zerstört. Die Kasko-Versicherung des V zahlt diesem entsprechend dem tatsächlichen Listenwert des Wagens 6.000 EUR. K seinerseits hätte das Auto nachweislich an D für 5.500 EUR weiterverkaufen können. Welche Ansprüche stehen K gegen V zu? also Unmöglichkeit nach § 275 I hab ich schon, aber da gibts doch mehrere Möglichkeiten, bin grad erst ganz am Anfang vom SE und steig jetzt schon überhaupt nicht mehr durch. Kann mir wer helfen? |
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| AW: SE neben oder statt oder Rücktritt oder was??? Moin, der KV ist wegen 275 hinfällig. Soweit rchtig. Der Schaden beläuft sich auf 500 ...Der Geschädigte ist so zu stellen wie er stehen würde ohne die Pflichtverletzung...Pflichtverletzung hier fahrlässige Verursachung der Zerstörung der Kaufsache Also SE wegen Pflichtverletzung auf 500 So würd ich das zumindest machen... lg peda |
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| AW: SE neben oder statt oder Rücktritt oder was??? Würde er sich aber nicht besser stellen, wenn er gem. § 285 Herausgabe des Ersatzes verlangt? Schließlich hat der V von seiner Versicherung 6000,-- EUR bekommen oder geht das dann nicht, weil er besser gestellt würde, als wenn der KV erfüllt würde? Ich denke, er darf nur nicht schlechter gestellt werden, von besser hab ich nix gefunden. Bei der Alternative mit gezahlte 5.000 EUR zurück und 500 EUR für entgangenen Schadensersatz. Geht das, obwohl er noch keinen Vertrag mit D geschlossen hat? |
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