Dies ist eine Diskussion zu Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Nun reißt kurz nach dem Kauf z.B. der Schultergurt von der Tasche ab und beim Sturz wird das Gerät beschädigt. Wer kommt für den Schaden auf? Wendet man sich an Verkäufer oder Hersteller? |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Gegen den Hersteller gibt es durch das Produkthaftungsgesetz hier evtl einen Anspruch. Das Problem dürfte jedoch sein, dass der Selbstbehalt hier 500 beträgt. Je nach Wert des Gerätes lohnt sich das dann nicht besonders. Ein Gewährleistungsanspruch wäre also wohl besser. Ich vermnute, da es sich um einen Kauf (Tasche + Gerät) handelt, dass das Gerät zu ersetzn/zu reparieren ist. Bin mir da aber nciht sicher, weil es ja nur ein Mangel an der Tasche war, nicht aber am Gerät, der zu dem Schaden geführt hat.... Was sagen andere dazu? mfg Alex |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Ich sage dazu: Mangelfolgeschaden ^^ also ist er zum SE verpflichtet
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Zitat:
Mich würde immer noch interessieren, ob mein Vorschlag, dass es als Gesamtsache zu sehen ist und voll auf Gewährleistung geht, anwendbar ist. |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Zitat:
Zitat:
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Zitat:
Man könnte aber wohl aus deliktischer Haftung auf den Hersteller gehen oder? (Wie gesasgt PHG ist nicht soo toll, da es ja den Selbstbehalt gibt) Zitat:
Wenn meine "Gesamtsache-Theorie" dann also anwendbar ist, wäre der Fall "einfach" über die verschuldensabhängige Gewährleistung abzuwickeln. Weil ja durch das Reißen des Gurtes die Gesamtsache geschädigt wird muss dann die Gesamtsache wiede in Stand gesetzt werden. Also müsste der Gurt und das Gerät repariert werden...wenn das denn so ist... |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Zitat:
Nein, das ist eben nicht so. Deine Gesamtsachentheorie ist, wenn ich mir das erlauben darf, Unfug. Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich nur auf die defekte Tasche, die Beschädigung des Laptops ist ein verschuldensabhängiger Mangelfolgeschaden. Denn bei Gefahrübergang lag eben noch kein Mangel vor, somit kann keine Nachlieferung für den Laptop gefordert werden. |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Zitat:
![]() Wo zieht man denn dann die Grenze? Wenn der Käufer aus irgend einem Grunde wandeln könnte dann müsste er ja auch beides zurückgeben weil es ja zusammen verkauft wurde... Wenn an einem Auto ein Teil immer wieder kaputt geht dann kann ich ja auch das ganze Auto zurückgeben... Also ist die Genze hier wohl, ob es fest zusammengebaut ist oder nicht?!? Wäre interessant da mehr zu erfahren. Ich emfpinde es doch als sehr Verbraucherunfreundlich hier nur eine verschuldensabhängige Haftung zu haben, da die beiden Sachen (Taschde und Gerät) ja als Einheit verkauft wurden. Wie würdest du die Sache handhaben? Irgendwo das Verschulden suchen? (Kann das überhaupt beim Verkäufer liegen wenn es um Produktionsfehler geht, eher nicht oder?) Oder würdest du die Produkthaftung nehmen und eben auf 500 verzichten? Oder die Praxisvariante: So lange Aufstand bauen und Drohen und potenzielle Kunden abschrcken, bis der Verkäufer nachgibt |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Wandeln gibts nicht mehr. Die Weiterfresserschäden werden heute auch nicht mehr so gelöst wie du es angedeutet hast. Mit der Schuldrechtsreform hat sich da einiges geändert. |
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| AW: Schultergurt von Tasche reißt ab und die Tasche stürzt Ist es nicht so, dass der Herrsteller einer Tasche Haftung übernehmen muß, sofern die Tasche als geeignet für den transportierenden Gegenstand ist? Beispiel, wenn ein Batteriehersteller eine Batterie als Auslaufsicher verkauft und die Batterie denoch ausläuft und dadurch einen Schaden verursacht, so ist der Batteriehersteller für den Schaden Haftbar zu machen. Vorrausgesetzt, ich gehe den Anforderungen nach, die der Hersteller empfiehlt, wie z.B. die Batterie sollte sich nicht zwei Jahre am Stück ungenutzt in einem Gerät befinden. Interssant wird es, wie die Sache bei der Tasche aussieht. In wie weit ist dieser Haftbar zu machen? Ich gehe einmal davon aus, das die Tasche speziel hergestellt worden ist, damit ein bestimmter Gegenstand sicher von A nah B transportiert werden kann. Ist die Tasche speziel für einen Laptop gemacht worden, so sollte dieser sicher von A nach B transpotiert werden können, inkl. des Zubehörs. Falls nicht, so ist muß der Hersteller Rechnung tragen. Wenn ich dennoch in die Tasche, neben des Laptops, einen Zementsack plus 30 kg Steine stopfe, so gehe ich ein eigenes Risiko ein und der Hersteller wäre für solch groben Unfug nicht Haftbar. Ein Gesunder Menschenverstand sollte uns das sagen. Als ersten Ansprechpartner ist erst einmal der Verkäufer zuständig, der danach einen Kontakt zum Hersteller aufbauen sollte. Im Regelfall sollte sich ein Produktionesfehler herausstellen und der Hersteller der Tasche wird wohl für den Schaden aufkommen wollen. Vorausgesetzt, die Tasche wurde vom Käufer Ordnungsgemäß behandelt. Wenn aber der Hersteller beweisen kann, das die Tasche Ordnungsgemäß das Werk verlassen hat und der Verkäufer beweisen kann, er hat die Tasche dem Kunden Ordnungsgemäß und ohne Fehler dem Kunden übergeben, dann hat der Käufer erst einmal ein Problem, nähmlich das Gegenteil zu beweisen, aber das wäre eine andere Geschichte. |
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