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Schuldschein verjährung

Dies ist eine Diskussion zu Schuldschein verjährung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 18.01.2012, 21:44
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Schuldschein verjährung

Guten Tag
Person A hat am 2.3.2004 Person B betrag xxxx geliehen und darüber auch einen Schuldschein allerdings hat Person A dann bis zu diesem Monat nichts gemacht keine Mahnung geschrieben und nichts jetzt würde Person A es aber gerne wieder haben. Person B sagt jetzt das es verjährt ist stimmt das? Unten in dem Schuldschein steht : "Diese Summe werde ich Person B in Raten zurückzahlen, sobald es meine wirtschaftliche Situation zulässt ." Verjährt oder nicht ? Gelten die 30 jahre oder die 3 jahre die seit 2002 neu festgelegt sind ? Es wurden bis dato keinerlei Raten gezahlt. Könnte Person A im falle einer nicht verjährung den kompletten betrag auf einmal einfordern?
Danke im vorraus

Geändert von Mrclover (18.01.2012 um 21:49 Uhr). Grund: umformulierung
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Alt 19.01.2012, 17:18
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AW: Schuldschein verjährung

Hallo, meiner Meinung nach unterliegen Schulden der normalen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Hemmung oder Neubeginn liegen meines Erachtens nicht vor. Daher ist der Drops wohl gelutscht.
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