Dies ist eine Diskussion zu Schuldschein: mehrfache Ausfertigung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Schuldschein: mehrfache Ausfertigung kann ein Schuldschein mehrfach (z.B. viermal) ausgefertigt werden so, dass 1. jede der Ausfertigungen gilt 2. der Schuldschein aber nicht mehrfach eingelöst werden kann. Grund: Absicherung gegen des Verlust eines Schuldscheins. Formulierungsvorschlag beispielsweise für die 3. Ausfertigung: ============================================ Dies ist die dritte Ausfertigung dieses Schuldscheines. Die mehrfache Ausfertigung dient der Absicherung gegen Verlust des Schuldscheins. Daher ist jede Ausfertigung für sich wirksam und nur die Einlösung einer Ausfertigung möglich. ============================================= Komisch, ich habe hierzu keinerlei Diskussion gefunden. Vielen Dank |
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