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Schuldnerverzug/Mahnung !

Dies ist eine Diskussion zu Schuldnerverzug/Mahnung ! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 13:12
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Lightbulb Schuldnerverzug/Mahnung !

Hätte hier mal eine Frage :
Wieso gilt eigentlich bei Schuldnerverzug (Rechnung nicht gezahlt) die Rechnungsfrist (z.b Zahlung bis 27.01.) nicht als Entbehrlichkeit der Mahnung §286 II Nr.1 (wenn Zeit nach Kalender bestimmt ist) für den Eintritt des Verzugs ??

Wäre dankbar über eine Info !
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 21:05
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Habe im Palandt dazu nur folgende Antwort gefunden:

"Eine Mahnung ist entbehrlich (iSd § 286 II Nr. 1, wenn für die Leistung durch gesetz oder Rechtsgeschäft eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Erforderlich ist eine vertragliche Vereinbarung. Eine einseitige Bestimmung durch den Gläubiger genügt nicht."

Da bei der Rechnung ja zwar üblicherweise eine 14-tätige Zahlungsfrist gesetzt wird, der Gläubiger aber diesen Zeitpunkt trotzdem einseitig festlegt, könnte das dafür sprechen, dass die Mahnung nicht entbehrlich ist, wie oben beschrieben.
Zur Vertiefung wird im Palandt angegeben: LG Paderborn MDR 1983, S. 225; andere Ansicht Fahl JZ 1995, S. 341.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 22:23
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Das ist die Lösung !! Wirklich Vielen Dank vanqulonc !
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 23:26
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Zitat:
Zitat von vanqulonc
Da bei der Rechnung ja zwar üblicherweise eine 14-tätige Zahlungsfrist gesetzt wird, der Gläubiger aber diesen Zeitpunkt trotzdem einseitig festlegt, könnte das dafür sprechen, dass die Mahnung nicht entbehrlich ist, wie oben beschrieben.
hmmm.... wenn vertraglich gar nichts weiter festgelegt war, dann ist die rechnung ja "automatisch" (also gesetzlcih) sofort fällig. wenn dann "zahlbar bis 27.01." drauf steht, ist der schuldner ab danach in verzug und zwar ohne mahnung.

kann es sein, dass es sich um eine rechnung an eine verbraucherin handelt? bei verbraucherinnen ist es so, da muss noch extra ein hinweis auf die rechnung, dass sie ohne weitere mahnung in verzug geraten (oder so ähnlich).
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 01:46
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hmmm.... wenn vertraglich gar nichts weiter festgelegt war, dann ist die rechnung ja "automatisch" (also gesetzlcih) sofort fällig.
Klar. Aber ab wann wäre eine Zahlung nicht mehr "rechtzeitig", d.h. der Schuldner mit der Zahlung in Verzug?

Zitat:
wenn dann "zahlbar bis 27.01." drauf steht, ist der schuldner ab danach in verzug und zwar ohne mahnung.
Über die (Recht-)Zeit(-igkeit) muß per Gesetz oder Vertrag eine Bestimmung getroffen worden sein; eine einseitige Bestimmung einer Zeit reicht nicht aus, um die Voraussetzung eines mahnungslosen Verzugs zu erfüllen:

§ 286 BGB
Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt


Zitat:
wenn [ auf der Rechnung ] "zahlbar bis 27.01." drauf steht, ist der schuldner ab danach in verzug und zwar ohne mahnung.
Der Zahlungszeitpunkt hätte in der Vertragsurkunde stehen müssen, damit seine Bestimmung als vereinbart gelten könnte, und somit einen mahnungslosen Verzug auslösen könnte.

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Alt 24.01.2012, 09:41
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Das ist richtig, auch wenn es irgendwo dem allgemeinen Verständnis einer Zahlungsfrist in einer Rechnung zuwiderläuft.
Aber bestimmen meint eben nach der Rechtsprechung, dass beide Seiten sich über eine Zahlungsfrist geeinigt haben müssen. Aus diesem Grund können Anwaltskosten für eine erste verzugsbegründende Mahnung in der Regel nicht als SE geltend gemacht werden.

In der Regel ist also immer eine verzugsbegründende Erstmahnung zwingend erforderlich.
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Alt 24.01.2012, 14:54
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Hallo, meiner Meinung nach ist Fälligkeit nicht gleich Verzug.

Schreibt der Gläubiger z.B. auf eine Rechung vom 1.1.2011, zahlbar bis 14.1.2011, "verschiebt" er meines Erachtens nur die Fälligkeit. Er gibt dem Schuldner 14 Tage Zahlungsziel.

Nach dem 14.1. wäre die Rechnung demnach erst fällig, aber in Verzug befindet sich der Schuldner mMn noch nicht.
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Alt 25.01.2012, 19:09
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Also soweit ich das verstanden habe gilt gesetzlich sofortige FÄLLIGKEIT gem. §271 es sei denn es gibt eine Parteivereinbarung ! Nun reicht aber die Fälligkeit nicht aus um in Verzug zu kommen ! Dafür bedarf es eine Mahnung ! Mir ging es dabei um die Entbehrlichkeit der Mahnung , d.h. der Termin der bestimmt wurde nach Kalender ist aber wie ich jetzt gehört habe nicht das Zahlungsziel da es vertraglich zwischen beiden Parteien vereinbart werden müsste !

Aber verschiebt das Zahlungsziel die Fälligkeit ???
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Alt 26.01.2012, 14:53
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AW: Schuldnerverzug/Mahnung !

Zitat:
Zitat von Polly Zeiler Beitrag anzeigen

da es vertraglich zwischen beiden Parteien vereinbart werden müsste !

Genau darauf kommt es an.
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