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Schulden

Dies ist eine Diskussion zu Schulden innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:22
Boardneuling
 
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Schulden

Hallo,

gehen wir von folgendem Beispiel aus:

A hat vor ca. 2 Jahren B Geld geliehen in Höhe von 76€. Kurz nachdem A das Geld verlieh wurde B von der Arbeit versetzt und ist so leider nicht mehr auffindbar außer auf einer Internetcommunity. B hat sich leider nie bemüht das Geld zurückzuzahlen.

Darf A auch über eine Internetcommunity eine Nachricht schicken und ist diese dann auch rechtwirksam?

Darf eine Privatperson eigentlich auch Verzugszinsen von B verlangen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:55
V.I.P.
 
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AW: Schulden

Klar darf man auch Verzugszinsen fordern, aus dem Gesetz geht nicht hervor, dass das nur Unternehmer dürfen. Er müsste ihn eben nur rechtswirksam in Verzug setzen/ anmahnen.
Mit der Community is das sone Sache:
Da weiß A ja nicht, ob es wirklich B ist. Kann sich ja jeder Penner als sonstwer anmelden...
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:59
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AW: Schulden

Danke schon mal für deine Antwort!

Gibt es denn einen Zinsatz der Vorgeschrieben ist bzw ein höchstgrenze oder sowas. A kann ja nicht 200% p.a. Zinsen nehmen oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 19:46
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AW: Schulden

5% + Basiszins Nach 288 BGB.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 22:15
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AW: Schulden

Ich habe zu dem Thema noch eine weitere Frage. Gibt es bei privaten Schulden eine gesetzliche Verjährung?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 22:25
V.I.P.
 
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AW: Schulden

Ja, bei darlehen dürften dies die drei Jahre Regelverjährung sein, die mit Ablauf eines Kalenderjahres verstreichen. Ohne irgendeine Anschrift oder Geburtsdatum wird es aber schwer werden mit der Forderungsrealisation.

Allerdings könnte man die Daten über ein Strafverfahren ermitteln, wenn es tatsächlich B in der Community ist...
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 22:31
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AW: Schulden

Also sollten diese Schulden beispielsweise am 21.08.2008 entstanden sein verjähren die schulden mit dem Ablauf des Jahres 2011? Verstehe ich das richtig?
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  #8 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 22:54
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AW: Schulden

Zitat:
Zitat von Bullit23
Also sollten diese Schulden beispielsweise am 21.08.2008 entstanden sein verjähren die schulden mit dem Ablauf des Jahres 2011? Verstehe ich das richtig?
so sieht es aus. Siehe §§ 195 BGB ff. irgendwo da in der Ecke, hab gerade kein BGB zur Hnad.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #9 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 08:23
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AW: Schulden

Zitat:
Zitat von Defendant
so sieht es aus. Siehe §§ 195 BGB ff. irgendwo da in der Ecke, hab gerade kein BGB zur Hnad.
Jepp - §195 iVm 199 Abs.1 BGB
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