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Schuhumtausch bei Mängeln?!

Dies ist eine Diskussion zu Schuhumtausch bei Mängeln?! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 31.07.2006, 15:50
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Schuhumtausch bei Mängeln?!

Hallo,
Kunde P. hat sich vor etwas mehr als einem Monat ein paar Schuhe im Modeladen L. gekauft. Die Schuhe wurden immer mit speziell für diesen Stoff (Leinen) vorgesehenes Reinigungsmittel und einem weichen Schwamm gesäubert. Ca. 1 Monat nach dem Kauf ist bei dieser Schonwäsche das Emblemtier (aus gummiartigem Material) des Herstellers (ebenfalls L) teilweise abgeblättert. Hat P. nun nach dieser Zeit noch ein Umtauschrecht auf die Schuhe (er möchte das gleiche Paar Schuhe nocheinmal, kein Geld zurück etc.)? Oder liegt ein Selbstverschulden vor?

Gruß, Don
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  #2 (permalink)  
Alt 01.08.2006, 19:17
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AW: Schuhumtausch bei Mängeln?!

Es gibt die sogenannte Sachmängelhaftung. Der Verkäufer muss im ersten halben Jahr dem Kunden nachweisen, dass dieser am Mangel Schuld hat. In den letzten 1 1/2 Jahren muß der Kunde es dem Verkäufer beweisen. Kann der Verkäufer dies jedoch nicht, so hat er die Möglichkeit einer Reparatur. Natürlich kann er umtauschen oder das Geld zurück geben.
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