Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld nach "Schlägerei" innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Schmerzensgeld nach "Schlägerei" eine Person geht am Samstagabend mit seinem Schwager in die Stadt. Der Schwager bringt seine Freunde mit. Die Person bekoomt aus heiterem Himmel von einem Freund des Schwager mit einen Faustschlag (oder mit der flachen Hand) einen auf die Nase. Die betroffene Person macht nichts und geht weg. Die Folgen von dem Schlag sind - Nasenbluten (Polluver, Hose, Jack dreckig) - Schmerzen (Druckschmerzen) - Vermutlich ein Artztbesuch, da es weiterführende Probleme gibt (schlechte Luftzufuhr, schief, usw.). Das Opfer ist privatversichert...... (und nicht rechtschutzversichert) ... was sollte diese Person machen? Wie können die Kosten erstattet werden (v.a. Artztbesuch)... Ist Schmerzensgeld möglich? Danke für eure Aussagen! |
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| AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei" Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich hoffe, es gibt Zeugen, das würde vieles vereinfachen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei" danke für Ihre schnelle Antwort. .... "Selbstbeteiligung oder eine Schadenfreiheitsprämie auf dem Spiel"... vermutlich. Wenn das Opfer also die PKV einschaltet (was ein guter Weg ist, zumindest die Artztkosten erstattet zu bekommen), steht die nicht auf dem Spiel?? Es gibt mind. einen Zeugen.... Auch ohne Recchtsschutzversicherung: Sollte das Opfer einen Anwalt einschalten? Gibt es da Risiken, so dass (enorme) Kosten zustande kommen? |
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| AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei" Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei" Ich würde gerne eine andere Thematik ansprechen - also weg vom Schmerzensgeld. Bei dem Opfer wurde ein Nasenbeinbruch diagnostiert. Dieses soll schnellstmöglich operiert werden (unter Vollnarkos -> sehr kostenaufwendig(?)). Wie oben bereits beschrieben handelt um einen PrivatKassenpatienten. Die Behandlung wird also sehr kostenaufwendig und das Opfer will und kann die Kosten nicht tragen. Warum auch? Angenommen der Sachverhalt ist so, dass das Opfer völlig schuldfrei ist. Eine Strafanzeige wird am Dienstag gestellt. Es sind vielleicht wirklich Anfängerfrage, aber folgende Sachen interessieren mich: - Wie wird sichergestellt, dass der Täter alle Kosten zu tragen hat? - Welche Kosten hat das Opfer zu vorzustrecken? - Die PKV ist bereits informiert, d.h . vermutlich werden sie nicht den Schaden zahlen, oder? Was braucht die PKV um die Kosten einzutreiben? Das Opfer möchte nichts falsches machen, da noch sehr unerfahren in solchen Sachen (noch nie in so einem Fall verwicklet gewesen) Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare! |
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| AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei" Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man muss seinen zivilrechtlichen Anspruch entweder nach der strafrechtlichen Verurteilung geltend machen oder im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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