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Schmerzensgeld nach "Schlägerei"

Dies ist eine Diskussion zu Schmerzensgeld nach "Schlägerei" innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:00
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Schmerzensgeld nach "Schlägerei"

Hallo liebe Foristen,

eine Person geht am Samstagabend mit seinem Schwager in die Stadt. Der Schwager bringt seine Freunde mit. Die Person bekoomt aus heiterem Himmel von einem Freund des Schwager mit einen Faustschlag (oder mit der flachen Hand) einen auf die Nase. Die betroffene Person macht nichts und geht weg. Die Folgen von dem Schlag sind
- Nasenbluten (Polluver, Hose, Jack dreckig)
- Schmerzen (Druckschmerzen)
- Vermutlich ein Artztbesuch, da es weiterführende Probleme gibt (schlechte Luftzufuhr, schief, usw.).

Das Opfer ist privatversichert...... (und nicht rechtschutzversichert)


... was sollte diese Person machen? Wie können die Kosten erstattet werden (v.a. Artztbesuch)... Ist Schmerzensgeld möglich?

Danke für eure Aussagen!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:08
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AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei"

Zitat:
Zitat von nuukies Beitrag anzeigen
... was sollte diese Person machen?
Als erstes zum Arzt gehen und die Folgen der Körperverletzung genau protokollieren lassen, am besten inklusive Fotos. Als nächstes kommt ein Strafantrag bei der Polizei in Betracht oder die Einschaltung eines Anwalts. Die Kosten für den Anwalt kann man auch vom Verursacher verlangen (wenn der nicht gerade pleite ist).
Zitat:
Wie können die Kosten erstattet werden (v.a. Artztbesuch)...
Man teilt der PKV den Sachverhalt mit, sie wird sich beim Verursacher schadlos halten. Steht eine Selbstbeteiligung oder eine Schadenfreiheitsprämie auf dem Spiel, kann man entweder den gleichen Weg über die PKV gehen oder die Kosten selber tragen und beim Verursacher geltend machen (natürlich mit genauen Belegen).

Zitat:
Ist Schmerzensgeld möglich?
Klar. Frag aber jetzt nicht nach der Höhe, weil die abhängig vom Einzelfall ist (Befund, Dauer der AU, Aussage des Arztes).

Ich hoffe, es gibt Zeugen, das würde vieles vereinfachen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:17
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AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei"

danke für Ihre schnelle Antwort.

.... "Selbstbeteiligung oder eine Schadenfreiheitsprämie auf dem Spiel"...

vermutlich. Wenn das Opfer also die PKV einschaltet (was ein guter Weg ist, zumindest die Artztkosten erstattet zu bekommen), steht die nicht auf dem Spiel??

Es gibt mind. einen Zeugen....


Auch ohne Recchtsschutzversicherung: Sollte das Opfer einen Anwalt einschalten? Gibt es da Risiken, so dass (enorme) Kosten zustande kommen?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 09:44
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AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei"

Zitat:
Zitat von nuukies Beitrag anzeigen
Wenn das Opfer also die PKV einschaltet (was ein guter Weg ist, zumindest die Artztkosten erstattet zu bekommen), steht die nicht auf dem Spiel??
Nein, weil die Kosten ja wieder beim Verursacher eingetrieben werden.

Zitat:
Auch ohne Recchtsschutzversicherung: Sollte das Opfer einen Anwalt einschalten?
Ich selber würde es machen, zumindest dann, wenn es um mehr als 100 Euro geht. Spätestens bei einem Nasenbeinbruch hört der Spaß endgültig auf.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 17:00
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AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei"

Ich würde gerne eine andere Thematik ansprechen - also weg vom Schmerzensgeld.

Bei dem Opfer wurde ein Nasenbeinbruch diagnostiert. Dieses soll schnellstmöglich operiert werden (unter Vollnarkos -> sehr kostenaufwendig(?)).

Wie oben bereits beschrieben handelt um einen PrivatKassenpatienten. Die Behandlung wird also sehr kostenaufwendig und das Opfer will und kann die Kosten nicht tragen. Warum auch? Angenommen der Sachverhalt ist so, dass das Opfer völlig schuldfrei ist. Eine Strafanzeige wird am Dienstag gestellt. Es sind vielleicht wirklich Anfängerfrage, aber folgende Sachen interessieren mich:

- Wie wird sichergestellt, dass der Täter alle Kosten zu tragen hat?
- Welche Kosten hat das Opfer zu vorzustrecken?
- Die PKV ist bereits informiert, d.h . vermutlich werden sie nicht den Schaden zahlen, oder? Was braucht die PKV um die Kosten einzutreiben?

Das Opfer möchte nichts falsches machen, da noch sehr unerfahren in solchen Sachen (noch nie in so einem Fall verwicklet gewesen)

Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare!
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  #6 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 18:44
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AW: Schmerzensgeld nach "Schlägerei"

Zitat:
Zitat von nuukies Beitrag anzeigen
Bei dem Opfer wurde ein Nasenbeinbruch diagnostiert. Dieses soll schnellstmöglich operiert werden (unter Vollnarkos -> sehr kostenaufwendig(?)).
Nicht so teuer, wahrscheinlich unterer vierstelliger Bereich. Man kann den behandelnden Arzt fragen, der wird es genauer wissen.

Zitat:
- Wie wird sichergestellt, dass der Täter alle Kosten zu tragen hat?
Erst einmal gar nicht! Vorstrecken muss der, der die Musik verlangt, also der Patient bzw. seine PKV. Die wird zahlen.

Zitat:
Was braucht die PKV um die Kosten einzutreiben?
Die Personalien des Schlägers.

Man muss seinen zivilrechtlichen Anspruch entweder nach der strafrechtlichen Verurteilung geltend machen oder im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens.

Zitat:
Das Opfer möchte nichts falsches machen, da noch sehr unerfahren in solchen Sachen (noch nie in so einem Fall verwicklet gewesen)
Ist ja auch gut so, dass er da keine Erfahrung hat, sonst würde er schon wie ein Preisboxer aussehen. Nochmal: Anwalt nehmen und beraten lassen.
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