Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

(Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung

Dies ist eine Diskussion zu (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 12:50
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 54
Keine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
(Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung

Und wieder mal ein extrem fiktiver Fall, zu dem ich zwei Fragen hätte.


Nehmen wir einmal an der Kunde Surfer-Z hat als gewerblicher Kunder bei seinem Webhosting-Provider XY-Hosting eine Reihe an Änderungen, bei denen auch einige Domains betroffen sind, in Auftrag gegeben.

Der Auftrag wurde Surfer-Z auch schriftlich von XY-Hosting bestätigt.

Zum entsprechenden Tag sind jedoch plötzlich einige der Domains von Surfer-Z nicht mehr erreichbar.
Da es sich um deutsche Domains handelt, befinden diese sich (was Surfer-Z nach einigen Stunden herausgefunden hat) in der Verwaltung der DENIC, wurden also von XY-Hosting gekündigt.

Nachdem Surfer-Z den Provider darauf aufmarksam macht, erhält er zur Antwort er solle sich selbst darum kümmern wie die Domains wieder auf den Webhost von XY-Hosting geschaltet werden können.


Der gesamte Ausfall beträgt 7 Tage, wobei hier auch die kompletten privaten eMail-Postfächer der gesamnten Familie (4 Personen) von Surfer-Z betroffen sind.


Nun die Fragen hierzu :

Hat Surfer-Z Anspruch auf Schadensersatz, da es sich um einen Fehler von XY-Hosting gehandelt hat ? (dies wurde auch durch XY-Hosting bestätigt)

Kann Surfer-Z die anteiligen Ausfallzeiten aus dem Webhosting- und Domainvertrag an XY-Hosting belasten ?

Kann Surfer-Z die entstandenen, belegbaren Kosten (Porto Einschreiben, ...) an XY-Hosting belasten ?

Kann Surfer-Z den entstandenen Zeitaufwand an XY-Hosting belasten, da er ja als gewerblicher Kunde dort geführt wird ?



Bereits jetzt vielen Dank für Eure Mithilfe.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2012, 17:43
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 54
Keine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, naranili hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung

Jemand eine Idee ?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2012, 10:35
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 41
Keine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, hpbi2250tn hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung

Einige große Unternehmen haben Mitarbeiter die unpräzise arbeiten oder gar Computersysteme die im Hintergrund zu Eingaben der Mitarbeiter unbemerkt andere Änderungen automatisch machen. Sowas ist sehr ärgerlich.

Nun zur Sache:
Hat Surfer-Z Anspruch auf Schadensersatz, da es sich um einen Fehler von XY-Hosting gehandelt hat ? (dies wurde auch durch XY-Hosting bestätigt)
---> Verschulden §280ISatz2 BGB ? Fahrlässig § 276 BGB ?

Kann Surfer-Z die anteiligen Ausfallzeiten aus dem Webhosting- und Domainvertrag an XY-Hosting belasten ?
---> kommt auf die Detailformulierung in den Verträgen an. Wenn Domain und Wobhosting eine untrennbare Einheit (er hat ein Paket gekauft) sind, vermutlich. Allerdings muss man den Vertrag genau. Meistens ist Domin und Webhostung vertraglich unabhängig.


Kann Surfer-Z die entstandenen, belegbaren Kosten (Porto Einschreiben, ...) an XY-Hosting belasten ?
--->Wenn zu vertreten, dann Ja die notwendigen Kosten.


Kann Surfer-Z den entstandenen Zeitaufwand an XY-Hosting belasten, da er ja als gewerblicher Kunde dort geführt wird ?
----> Nein eigener Zeitaufwand nicht. Aber falls die Domain nun bei einem anderen Anbieter teurer sind, kann man über die Differenz reden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.05.2012, 12:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.086
100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung

Ach, Du hast das auf zwei Threads verteilt. Das ist nicht gut.

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Hat Surfer-Z Anspruch auf Schadensersatz, da es sich um einen Fehler von XY-Hosting gehandelt hat ? (dies wurde auch durch XY-Hosting bestätigt)
Grundsätzlich ja. Fraglich ist allerdings der Umfang. Auch sollte man einen Blick in die AGB und Vertragsbedingungen werden wegen etwaiger Haftungsbeschränkungen.

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Kann Surfer-Z die anteiligen Ausfallzeiten aus dem Webhosting- und Domainvertrag an XY-Hosting belasten ?
Was ist damit gemeint? Zumindest sollte Z dafür keine Kosten an XY zu entrichten haben, zeitanteilig. Siehe aber auch AGB.

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Kann Surfer-Z die entstandenen, belegbaren Kosten (Porto Einschreiben, ...) an XY-Hosting belasten ?
Ja - vorbehaltlich der AGB.

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Kann Surfer-Z den entstandenen Zeitaufwand an XY-Hosting belasten, da er ja als gewerblicher Kunde dort geführt wird ?
Siehe meine Antwort im anderen Thread.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.05.2012, 12:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.086
100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1086 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung

Zitat:
Zitat von hpbi2250tn Beitrag anzeigen
Kann Surfer-Z den entstandenen Zeitaufwand an XY-Hosting belasten, da er ja als gewerblicher Kunde dort geführt wird ?
----> Nein eigener Zeitaufwand nicht. Aber falls die Domain nun bei einem anderen Anbieter teurer sind, kann man über die Differenz reden.
Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen schon, wenn a) Verdienstausfall oder b) echte Kosten (für Angestellte) entstanden sind. Siehe anderer Thread.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Autoversicherung zahlt nur 75% des Schadens Versicherungsrecht 03.11.2011 18:24
Berechnungsbasis des (Zeitwert)Schadens Versicherungsrecht 02.09.2011 13:55
Kasko: Vertretung des Schadens Versicherungsrecht 08.07.2008 22:39
Schadens- und Aufwendungsersatz Bürgerliches Recht allgemein 19.07.2006 13:52





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN