Dies ist eine Diskussion zu (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung Nehmen wir einmal an der Kunde Surfer-Z hat als gewerblicher Kunder bei seinem Webhosting-Provider XY-Hosting eine Reihe an Änderungen, bei denen auch einige Domains betroffen sind, in Auftrag gegeben. Der Auftrag wurde Surfer-Z auch schriftlich von XY-Hosting bestätigt. Zum entsprechenden Tag sind jedoch plötzlich einige der Domains von Surfer-Z nicht mehr erreichbar. Da es sich um deutsche Domains handelt, befinden diese sich (was Surfer-Z nach einigen Stunden herausgefunden hat) in der Verwaltung der DENIC, wurden also von XY-Hosting gekündigt. Nachdem Surfer-Z den Provider darauf aufmarksam macht, erhält er zur Antwort er solle sich selbst darum kümmern wie die Domains wieder auf den Webhost von XY-Hosting geschaltet werden können. Der gesamte Ausfall beträgt 7 Tage, wobei hier auch die kompletten privaten eMail-Postfächer der gesamnten Familie (4 Personen) von Surfer-Z betroffen sind. Nun die Fragen hierzu : Hat Surfer-Z Anspruch auf Schadensersatz, da es sich um einen Fehler von XY-Hosting gehandelt hat ? (dies wurde auch durch XY-Hosting bestätigt) Kann Surfer-Z die anteiligen Ausfallzeiten aus dem Webhosting- und Domainvertrag an XY-Hosting belasten ? Kann Surfer-Z die entstandenen, belegbaren Kosten (Porto Einschreiben, ...) an XY-Hosting belasten ? Kann Surfer-Z den entstandenen Zeitaufwand an XY-Hosting belasten, da er ja als gewerblicher Kunde dort geführt wird ? Bereits jetzt vielen Dank für Eure Mithilfe. |
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| AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung Jemand eine Idee ? |
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| AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung Einige große Unternehmen haben Mitarbeiter die unpräzise arbeiten oder gar Computersysteme die im Hintergrund zu Eingaben der Mitarbeiter unbemerkt andere Änderungen automatisch machen. Sowas ist sehr ärgerlich. Nun zur Sache: Hat Surfer-Z Anspruch auf Schadensersatz, da es sich um einen Fehler von XY-Hosting gehandelt hat ? (dies wurde auch durch XY-Hosting bestätigt) ---> Verschulden §280ISatz2 BGB ? Fahrlässig § 276 BGB ? Kann Surfer-Z die anteiligen Ausfallzeiten aus dem Webhosting- und Domainvertrag an XY-Hosting belasten ? ---> kommt auf die Detailformulierung in den Verträgen an. Wenn Domain und Wobhosting eine untrennbare Einheit (er hat ein Paket gekauft) sind, vermutlich. Allerdings muss man den Vertrag genau. Meistens ist Domin und Webhostung vertraglich unabhängig. Kann Surfer-Z die entstandenen, belegbaren Kosten (Porto Einschreiben, ...) an XY-Hosting belasten ? --->Wenn zu vertreten, dann Ja die notwendigen Kosten. Kann Surfer-Z den entstandenen Zeitaufwand an XY-Hosting belasten, da er ja als gewerblicher Kunde dort geführt wird ? ----> Nein eigener Zeitaufwand nicht. Aber falls die Domain nun bei einem anderen Anbieter teurer sind, kann man über die Differenz reden. |
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| AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung Ach, Du hast das auf zwei Threads verteilt. Das ist nicht gut. Zitat:
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__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: (Schadens) Ersatz bei fehlerhafter Domainkündigung Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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