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Schadenersatz Farbe

Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatz Farbe innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 23.10.2011, 09:49
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Schadenersatz Farbe

Hallo,
ich bräuchte in dem Forum mal wieder Hilfe und hoffe, dass mir geholfen werden kann.

Annahme:
Auf einer innerörtlichen Bundesstraße wurden Fahrbahnrandmarkierungen (durchgehende Linie) gezogen. Links und rechts der Fahrbahn stehen Einfamilienhäuser mit entsprechenden Grundstückszufahrten.

Durch die Firma welche die Fahrbahnmarkierungen angebracht hat, wurden neben diesen Hüttchen aufgestellt, dass niemand auf die frische Farbe fährt.

Die Hüttchen wurden im Abstand von ca. 15 – 20 m vor den jeweiligen Grundstücken, aber nicht vor den Grundstückszufahrten aufgestellt. Es war somit ein überfahren der frischen Linie um auf die Grundstücke zu kommen möglich.
Nehmen wir weiter an:

1) Der Grundstückseigentümer E hat als er auf sein Grundstück wollte nicht gemerkt, dass die Linie frisch gezogen war (vor 4 Wochen wurde diese ein erstes Mal gezogen und erhielt jetzt einen Überzug). E fährt über die Linie auf sein gepflastertes Grundstück, hierdurch werden die Räder seines PKW weiß und sein Pflaster hat durch die weißen Räder auf der Länge von 20 m ein Muster.

2) E hat eine private Pension. Es fährt ein dem E unbekannter Gast über die frische Linie und auf das Grundstück des E und da E nicht zu Hause war wieder los. Für die Markierungsfirma, war es ersichtlich, dass dort eine Pension war. Hätte die Markierungsfirma Vorkehrungen treffen müssen, dass niemand dort rüber fährt?

Die Frage welche E aus den Sachverhalten 1 und 2 hat ist:
Kann E seinen Schaden gegenüber dem Straßenbauträger bzw. dem mit den Markierungen ausführenden Unternehmen geltend machen?
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