Dies ist eine Diskussion zu Sachmangel nach 3 Jahren bei Privat-Kauf entdeckt innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Sachmangel nach 3 Jahren bei Privat-Kauf entdeckt ich bin neu hier im Forum und hoffe, ich verstoße nicht gegen die Forumsregeln und bin hier richtig. Folgender Fall liegt vor: Herr A kauft im April 2004 ein gebrauchtes Auto bei Herrn B. Es wird von beiden Seiten ein Kaufvertrag unterschrieben, auf dem ausdrücklich steht, dass das Auto keinen Unfallschaden hat. Nun nach knapp 3 Jahren fängt das Auto an zu rosten am Radlauf. Herr A geht mit dem Auto in die Werkstatt und dort wird ihm gesagt, dass das Auto lackiert wurde und es nicht auszuschließen ist, dass ein Unfallschaden vorlag. Herr A hatte mit dem Auto keinen Unfall. Nun entsteht Herrn A ein Reparaturaufwand von ca. 800EUR für die schlechte Lackierung und er hat ein Auto, das evt. einen Unfall hatte. Somit ist der Wiederverkaufswert um einiges niedriger. Kann Herr A nach knapp 3 Jahren bei Herrn B eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises erwirken, bzw. Herrn B rechtlich dazu zwingen, den Reparaturaufwand und eine Entschädigung zu bezahlen? Liegt hier ein Sachmangel vor und was wird benötigt um diesen nachzuweisen? Lohnt es sich einen Anwalt zu konsultieren, oder wird Herr A von vornherein abgewiesen aufgrund der Rechtslage? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Viele Grüße olly_a |
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| AW: Sachmangel nach 3 Jahren bei Privat-Kauf entdeckt Schau einfach mal im § 438 BGB nach, da steht alles drin. Die Geltendmachung von Ansprüche dürfte verjährt sein. Da hilft auch § 195 BGB nicht weiter, weil § 438 BGB lex specialis ist. Man könnte aber vielleicht Strafanzeige wegen Betruges erstatten. |
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| AW: Sachmangel nach 3 Jahren bei Privat-Kauf entdeckt Im Falle des arglistigen Verschweigens bemisst sich die Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 3 BGB und ist hier noch nicht abgelaufen. Schwierig wird es jedoch, dies zu beweisen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Sachmangel nach 3 Jahren bei Privat-Kauf entdeckt Hi, danke für diese Informationen. Ich denke Person A wird sich mal die Rechnungen der Werkstatt holen müssen, um zu schauen, ob hier etwas belegt werden kann. Wie könnte Person A einen eventuellen Unfallschaden dem Vorbesitzer nachweisen, wenn im Kaufvertrag steht: lt. Vorbesitzer unfallfrei? gruß olly_a |
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