Dies ist eine Diskussion zu Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen ich habe eine Frage bezüglich verlorenen und vergessenen Sachen beim Sachenrecht ![]() Wenn man eine Sache verloren hat, kann man daran doch keinen gutgläubigen Erwerb begründen? Wenn man eine Sache vergessen hat, aber weiß, wo sie ist, geht dies auch nicht, oder? Wie sieht es denn aus, wenn man eine Sache bei einem Freund in dessen Wohnung vergessen hat, hat dann der Freund Besitz erlangt? Vielen Dank |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen Besitz schon, aber nicht das Eigentum!!??
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen 1. A verliert seinen Helm auf der Straße und weiß dies nicht. Wenn jetzt D kommt und findet ihn und verkauft ihn an K. Hat dann K gutgläubig Eigentum erworben? 2. Wenn A seinen Schirm bei seinem Freund D vergisst und dies bei sich zu Hause bemerkt, hat A dann immer noch unmittelbaren Besitz oder irgendeinen Besitz? Könnte D den Schirm an K gutgläubig weiterverkaufen? 3. Wenn der Dieb den Schirm des A klaut, hat dann A mittelbaren Besitz? Vielen lieben DANK |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen gut, dass er nicht den kopf verloren hat. ![]() Zitat:
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warum fragst du, gibt es einen bestimmten hintergrund? brauchst du keine erklärungen dazu? |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen 2. Wieso ist das bei der Frage mittelbarer Besitz? Dafür müsste doch ein Besitzmittlungsverhältnis bestehen? Ist das dann Verwahrung? 3. Nur der Dieb hat dann Besitz, oder? ![]() DANKE |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen Zitat:
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen 2. zum Verwahrungsvertrag: Muss man das denn nicht vorher vereinbaren oder kommt das automatisch zustande? Wenn er den Schirm aber nicht mehr herausgibt, dann ist es Diebstahl, oder? Wie sieht es denn aus in einer Gaststätte, wo ich den Schirm vergessen habe? Hat die Gaststätte dann auch automatisch unmittelbaren Besitz, obwohl man direkt wieder zurückgehen könnte und den Schirm holen könnte? Das ist doch dann nur Besitzlockerung ?DANKE |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen ich hatte gestern gar nicht den anfang gelesen. ![]() Zitat:
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wenn du aber etwas vergessen hast und weggehst ohne die rückkehr zu planen, ist es wohl "lockerer als gelockert". ![]() aber vielleicht sollte das eine richtige juristin oder jurist beantworten. |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen Steht denn nicht immer für den dritten paragraph 935 entgegen, denn die sache ist ja dem eigentümer unterschlagen worden. |
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| AW: Sachenrecht: vergessene und verlorene Sachen ah, ich muss mich korrigieren! vergiss alles, was ich oben schrieb. alles falsch. ![]() du hast recht: ich ging bis grad davon aus, dass lediglich bei diebstaht kein gutgläubiger erwerb möglich ist. offenbar ist es auch bei verlorenem nicht möglich. dann ist es auch keine unterschlagung, wenn du den gefundenen schirm behältst, sondern tatsächlich diebstahl. anders wäre es nur, wenn du vorab den schirm in die "obhut" desjenigen gibst, der ihn dann verkauft. dann wäre es unterschlagung und dann wäre auch gutgläubiger erwerb möglich. |
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