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Sachenrecht Geldüberweisung

Dies ist eine Diskussion zu Sachenrecht Geldüberweisung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 13.03.2012, 12:39
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Sachenrecht Geldüberweisung

Hallo,
Folgende Frage:
Gilt überwiesenes Geld als bewegliche Sache, bzw ist Sachenrecht anwendbar?

Meine bisherigen Überlegungen:

Dafür spricht, dass übergebenes Geld in Scheinen und Münzen vom Sachenrecht erfasst ist.

Dagegen spricht, dass Geld bei einer Überweisung nicht körperlich hervortritt.

Ich würde mich über Tipps zu Quellen oder Lösungsvorschläge freuen, da ich bisher keine einschlägige Literatur finden konnte
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  #2 (permalink)  
Alt 14.03.2012, 12:35
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AW: Sachenrecht Geldüberweisung

Eine sogenannte Geldwertvindikation ist nach h. M. unzulässig. Problem beim Geld ist regelmäßig, dass es gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Sachenrechts verstößt. Dieser besagt ja, dass die Gegenstände hinreichend bestimmbar und klar abgrenzbar von anderen Sachen sein müssen.

Theoretisch könnte man das Sachenrecht auch auf Münz- und Papiergeld bzw. die jeweiligen Gegenstände anwenden.
Sobald aber das Geld dann aber mit anderen Geldstücken vermischt wird, kann es nicht mehr abgegrenzt bzw. bestimmt werden.
Deshalb wird allgemein davon ausgegangen dass die Grundsätze des Sachenrechts nicht anwendbar sind. Damit verhindert man auch eine Ungleichbehandlung von Buch- und Sachgeld.
Darüber hinaus ist nicht zu vergessen, dass sog. Buchgeld kein körperlicher Gegenstand ist und somit nicht dem Sachenrecht unterfällt.
Letzten Endes sind es vor allem rein praktische Argumente die dazu führen, wieso Geld nicht dem Sachenrecht in solchen Fällen unterworfen ist.

Anders würde der Fall natürlich dann liegen wenn Person A der Person B einen Zehn Euro Schein wegnimmt und diesen einen allein in seiner Geldbörse aufbewahrt.
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geld, sachenrecht, Überweisung

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