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Rufmord/Verläumdung

Dies ist eine Diskussion zu Rufmord/Verläumdung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 14:13
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Rufmord/Verläumdung

Ich bin nicht sicher, ob diese Frage hierher gehört, ggf. bitte verschieben. Danke!

Nehmen wir folgenden Sachverhalt an:

Ein Verkäufer bekommt in einem Internetauktionshaus eine (gerechtfertigte) Bewertung, die nicht seinem Geschmack entspricht.
Daraufhin postet der Verkäufer in einem öffentlichen Forum massive Unwahrheiten über den Käufer und nennt nicht zutreffende Sachverhalte, wobei er den Käufer mit vollem Namen sowie "Nickname" benennt.

Stellt dieser Sachverhalt eine Straftat dar?
Wenn ja, hätte der Käufer die Möglichkeit, gegen den Verkäufer vorzugehen?
Wenn ja, wie? Anzeige bei der Polizei?
Wenn ja, verjähren solche Dinge bzw. sind sie noch relevant, wenn der Foreneintrag gelöscht wurde (aber noch nachzuweisen ist).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 14:51
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Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 24
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AW: Rufmord/Verläumdung

Ich denke schon.

Er schadet deinem Geschäft, das ist auch keine Meihnungfreiheit mehr, wenn man andre geziehlt ohne beweise beschuldigt.

Geh doch einfach mal zu Polizei und frag nach :O
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 15:14
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Registriert seit: Jul 2006
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AW: Rufmord/Verläumdung

Hallo,

im Strafgesetzbuch sind die Relevanten Paragrafen 185-187 (http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html)

Kurze Begriffsdefinition:
- Beleidigung: Nicht abhängig vom Wahrheitsgehalt sondern von der beleidigenden Absicht.
- Üble Nachrede: Etwas schlechtes über jemanden Verbreiten aber nicht beweisen können, dass das stimmt.
- Verleumdung: Etwas schlechtes über jemanden Verbreiten obwohl man weiß, dass es nicht stimmt.

Im fiktiven Fall dürfte also mindestens eine üble Nachrede vorliegen. Anzeige erstatten. Wurde der Beitrag mittlerweile vom Beleidiger selbst zurückgezogen, dann könnte dies zur Einstellung wegen Geringfügigkeit führen - muss aber nicht.

Viele Grüße
Lumpi
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  #4 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:25
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AW: Rufmord/Verläumdung

@Lumpi
Danke, das ist sehr interessant!

Nehmen wir an, der Beleidiger hat den Post nicht selber zurückgezogen, sondern, der Forenadmin hat dies getan.
In so einem Fall wäre also der erste Weg der zur Polizei?
Und wie gehen solche Geschichten dann weiter?

Noch eine allgemeine Frage:
Wie ist es mit der Nennung von vollen Namen im WWW bei solchen Geschichten? Darf man das? Darf man Nick-Names nennen? Beides? Keines?
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:56
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AW: Rufmord/Verläumdung

Zitat:
Zitat von Johannes123
Und wie gehen solche Geschichten dann weiter?
die angelegenheit wird aller wahrscheinlichkeit nach auf den privatklageweg verwiesen. es besteht kein öffentliches interesse an der verfolgung.

Zitat:
Wie ist es mit der Nennung von vollen Namen im WWW bei solchen Geschichten? Darf man das?
verboten ist es nicht, jedoch hat die betroffene einen unterlassungsanspruch.

Zitat:
Darf man Nick-Names nennen?
es gibt kein gesetz dagegen. ein unterlassungsanspruch besteht, sofern er das allgemeine persönlichkeitsrecht der betroffenen berührt.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 08:17
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AW: Rufmord/Verläumdung

Danke erst einmal für die Antworten!

Aber es geht noch weiter.

Nehmen wir mal an, die Anzeichen und/oder Beweise verdichten sich, dass der besagte Verkäufer viele Leute immer wieder und mit Anzeichen von System über's Ohr gehauen hat.
Nehmen wir an, es geht immer nur um kleine Beträge, "Peanuts" eigentlich, aber eben in vielen Fällen.

Möglicherweise verdichten sich die Anzeichen, diese Person könnte über Foren und Auktionshäuser gezielt unter verschiedenen Nicknames krumme Geschäfte drehen.

Wie könnte man so jemanden zu Leibe rücken und ihn stoppen?
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  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 08:29
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AW: Rufmord/Verläumdung

Ist doch schon gesagt:
anzeigen
anzeigen
anzeigen.

Kommt man an die Daten des Verkäufers heran, kann man ihn durch einen Anwalt abmahnen lassen.
Domingo likes this.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 08:51
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AW: Rufmord/Verläumdung

Na ja, aber mit Anzeigen ist es ja nicht getan.
Oben wird darauf verwiesen, dass so ein Fall wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt bzw. an eine Privatklage verwiesen wird.

Wenn nun die Beteiligten möglicherweise sich keinen Anwalt leisten können?
Eine Anzeige macht ja nur dann Sinn, wenn man damit auch was bewirken kann. Oder sehe ich das falsch?
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  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 08:57
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AW: Rufmord/Verläumdung

Zitat:
Zitat von Johannes123 Beitrag anzeigen
Oben wird darauf verwiesen, dass so ein Fall wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt bzw. an eine Privatklage verwiesen wird.
Das bezog sich ja auch nur auf das, was im Eingangspost erzaehlt wurde. Jetzt kommen anscheinend "interessantere" Sachen dazu.

Uebrigens: Fuer Minderbemittelte gibt es die Prozesskostenhilfe.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 09:35
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AW: Rufmord/Verläumdung

Und das hieße im Klartext?
Wie gehen solche Geschichten weiter?
Was passiert nach der Anzeige?
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