Dies ist eine Diskussion zu Rufmord/Verläumdung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Rufmord/Verläumdung Nehmen wir folgenden Sachverhalt an: Ein Verkäufer bekommt in einem Internetauktionshaus eine (gerechtfertigte) Bewertung, die nicht seinem Geschmack entspricht. Daraufhin postet der Verkäufer in einem öffentlichen Forum massive Unwahrheiten über den Käufer und nennt nicht zutreffende Sachverhalte, wobei er den Käufer mit vollem Namen sowie "Nickname" benennt. Stellt dieser Sachverhalt eine Straftat dar? Wenn ja, hätte der Käufer die Möglichkeit, gegen den Verkäufer vorzugehen? Wenn ja, wie? Anzeige bei der Polizei? Wenn ja, verjähren solche Dinge bzw. sind sie noch relevant, wenn der Foreneintrag gelöscht wurde (aber noch nachzuweisen ist). |
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| AW: Rufmord/Verläumdung Ich denke schon. Er schadet deinem Geschäft, das ist auch keine Meihnungfreiheit mehr, wenn man andre geziehlt ohne beweise beschuldigt. Geh doch einfach mal zu Polizei und frag nach :O |
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| AW: Rufmord/Verläumdung Hallo, im Strafgesetzbuch sind die Relevanten Paragrafen 185-187 (http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html) Kurze Begriffsdefinition: - Beleidigung: Nicht abhängig vom Wahrheitsgehalt sondern von der beleidigenden Absicht. - Üble Nachrede: Etwas schlechtes über jemanden Verbreiten aber nicht beweisen können, dass das stimmt. - Verleumdung: Etwas schlechtes über jemanden Verbreiten obwohl man weiß, dass es nicht stimmt. Im fiktiven Fall dürfte also mindestens eine üble Nachrede vorliegen. Anzeige erstatten. Wurde der Beitrag mittlerweile vom Beleidiger selbst zurückgezogen, dann könnte dies zur Einstellung wegen Geringfügigkeit führen - muss aber nicht. Viele Grüße Lumpi |
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| AW: Rufmord/Verläumdung @Lumpi Danke, das ist sehr interessant! Nehmen wir an, der Beleidiger hat den Post nicht selber zurückgezogen, sondern, der Forenadmin hat dies getan. In so einem Fall wäre also der erste Weg der zur Polizei? Und wie gehen solche Geschichten dann weiter? Noch eine allgemeine Frage: Wie ist es mit der Nennung von vollen Namen im WWW bei solchen Geschichten? Darf man das? Darf man Nick-Names nennen? Beides? Keines? |
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| AW: Rufmord/Verläumdung Zitat:
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| AW: Rufmord/Verläumdung Danke erst einmal für die Antworten! Aber es geht noch weiter. Nehmen wir mal an, die Anzeichen und/oder Beweise verdichten sich, dass der besagte Verkäufer viele Leute immer wieder und mit Anzeichen von System über's Ohr gehauen hat. Nehmen wir an, es geht immer nur um kleine Beträge, "Peanuts" eigentlich, aber eben in vielen Fällen. Möglicherweise verdichten sich die Anzeichen, diese Person könnte über Foren und Auktionshäuser gezielt unter verschiedenen Nicknames krumme Geschäfte drehen. Wie könnte man so jemanden zu Leibe rücken und ihn stoppen? |
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| AW: Rufmord/Verläumdung Ist doch schon gesagt: anzeigen anzeigen anzeigen. Kommt man an die Daten des Verkäufers heran, kann man ihn durch einen Anwalt abmahnen lassen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rufmord/Verläumdung Na ja, aber mit Anzeigen ist es ja nicht getan. Oben wird darauf verwiesen, dass so ein Fall wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt bzw. an eine Privatklage verwiesen wird. Wenn nun die Beteiligten möglicherweise sich keinen Anwalt leisten können? Eine Anzeige macht ja nur dann Sinn, wenn man damit auch was bewirken kann. Oder sehe ich das falsch? |
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| AW: Rufmord/Verläumdung Zitat:
Uebrigens: Fuer Minderbemittelte gibt es die Prozesskostenhilfe.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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