Dies ist eine Diskussion zu Rügefrist bei arglistig verschwiegenem Mangel? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Rügefrist bei arglistig verschwiegenem Mangel? ich habe eine Verständnisfrage zwecks der Rügefrist bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Beispiel: Autokauf. Der Verkäufer verschweigt dem Käufer, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Kauf/Übergabe des Autos: 01.12.2011. Bspw. am 30.06.2013 entdeckt der Käufer, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Wie lange hat der Käufer nun Zeit, den Mangel zu rügen/melden? Ich verstehe das so: unverzüglich nach Kenntnisnahme des Mangels, aber innerhalb von 3 Jahren ab Jahresende nachdem vom Mangel Kenntnis genommen wurde. D.h.: 30.06.2013 ==> Jahresende: 31.12.2013 => 3 Jahre, d.h. spätestens müsste der Mangel am 31.12.2016 gerügt werden ? Stimmt das so? Was mich konkret wundert: Wieso habe ich bei solche einem Mangel (arglistig verschwiegen), nach der Kenntnisnahme nochmals 3 Jahre Zeit den Mangel zu melden? Außerdem habe ich noch was von einer endgültigen 10-Jahresfrist gelesen, heißt das, das allerspätestens nach 10 Jahren Schluss ist, also wenn ich den Mangel nach 11 Jahren bemerke hab ich Pecht gehabt? |
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| AW: Rügefrist bei arglistig verschwiegenem Mangel? ich weiß zwar die antwort nicht. aber... Zitat:
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