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Rügefrist bei arglistig verschwiegenem Mangel?

Dies ist eine Diskussion zu Rügefrist bei arglistig verschwiegenem Mangel? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 20:18
Boardneuling
 
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Rügefrist bei arglistig verschwiegenem Mangel?

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zwecks der Rügefrist bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Beispiel:

Autokauf. Der Verkäufer verschweigt dem Käufer, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Kauf/Übergabe des Autos: 01.12.2011.
Bspw. am 30.06.2013 entdeckt der Käufer, dass es sich um ein Unfallauto handelt. Wie lange hat der Käufer nun Zeit, den Mangel zu rügen/melden?

Ich verstehe das so:
unverzüglich nach Kenntnisnahme des Mangels, aber innerhalb von 3 Jahren ab Jahresende nachdem vom Mangel Kenntnis genommen wurde. D.h.: 30.06.2013 ==> Jahresende: 31.12.2013 => 3 Jahre, d.h. spätestens müsste der Mangel am 31.12.2016 gerügt werden ?

Stimmt das so? Was mich konkret wundert: Wieso habe ich bei solche einem Mangel (arglistig verschwiegen), nach der Kenntnisnahme nochmals 3 Jahre Zeit den Mangel zu melden?
Außerdem habe ich noch was von einer endgültigen 10-Jahresfrist gelesen, heißt das, das allerspätestens nach 10 Jahren Schluss ist, also wenn ich den Mangel nach 11 Jahren bemerke hab ich Pecht gehabt?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 21:19
V.I.P.
 
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AW: Rügefrist bei arglistig verschwiegenem Mangel?

ich weiß zwar die antwort nicht. aber...
Zitat:
Zitat von strandwand Beitrag anzeigen
Ich verstehe das so:
unverzüglich nach Kenntnisnahme des Mangels, aber innerhalb von 3 Jahren ab Jahresende nachdem vom Mangel Kenntnis genommen wurde.
das ist doch ein widerspruch. beides gleichzeitig geht nicht. unverzüglich, dh. ohne weiteren verzug/verzögern/rauszögern - da kann ich nicht noch drei jahre warten...
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