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Rücktritt vom Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Vertrag innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 09.11.2003, 17:07
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Unhappy Rücktritt vom Vertrag

Verzweifle grad an BGB-Fall.
Hier ist der Sachverhalt; K hat vom V einen Gebrauchtwagen. Der V versicherte ihn der Wagen sei erst 30.000 km gefahren, in Wirklichkeit sind es aber bereits 130.00.
Die Lösung ist mir schon klar, jedoch raffe ich die Prüfungsreihenfolge mit §§437, 346 V und 275 nicht. Was bezieht sich denn da auf was, wo liegen denn die Prüfungsansätze.

Bitte Bitte helft mir.Die Verzweiflung ist groß.

Danke schon mal jetz.
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Alt 27.11.2003, 01:54
V.I.P.
 
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Also, der Wagen ist schon übergeben worden, sonst wäre evtl. § 123 BGB einschlägig.
Meines Erachtens folgende Paragraphenkette:
Minderung: §§ 433 I, 434 I S.1, 437 Nr.2 2. Alt., 441 I S.1 BGB. Grob gesagt- Kaufsache mangelhaft, da Ist-Beschaffenheit abweichend von der Soll-Beschaffenheit. Nacherfüllung unmöglich, da Stückkauf (Gebrauchtwagen). Dadurch Weg zur Minderung geöffnet.
Rücktritt: §§ 433 I, 434 I S.1, 437 Nr.2 1. Alt., 326 V, 323 I, 346 BGB.
Grob gesagt- mangelhafte Kaufsache, Nacherfüllung unmöglich, also sofortiger Rücktritt ohne Fristsetzung möglich, vgl. § 326 V i.V.m. 323 I BGB ---> § 346 BGB
Ohne Gewähr, ne.
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