Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| A (Mieter) besichtigt eine Wohnung und schließt mit B (Vermieter) am 15.09.2011 einen schriftlichen Mietvertrag in welchem der Beginn des Mietverhältnises zum 01.11.2011 und die monatliche Miete auf 450 Euro (Warm,kalt 310 Euro) festgelegt ist. Des Weiteren hinterlegt A eine Kaution von 620 Euro. Die Schlüsselübergabe von B an A findet am 15.10.2011 statt. Bevor A die Wohnung bezieht schaut er sie sich ein weiteres mal an und entscheidet sich nicht einzuziehen. A Kontaktiert B und es kommt zu einer erneuten Schlüsselübergabe, diesmal von A an B. Im Verlauf der Schlüsselübergabe teilt B A mit, dass er auf Inkrafttreten des Mietverhältnises verzichte, die gezahlte Kaution als Schadensersatz einbehalte jedoch auf weitere Forderungen gegen A verzichte. Frage: kann A mit diesem Übereinkommen zufrieden sein und B die gezahlte Kaution als Schadensersatz überlassen? Sollte er trotzdem schriftlich den vorab geschlossenen Mietvertrag Kündigen? Was meint ihr? Viele Grüße Baldanders |
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| AW: Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug Die Vereinbarug sollte UNBEDINGT schriftlich fixiert werden!
__________________ Zitat:
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| AW: Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug Zitat:
Zitat:
damit zum vermieter und scih eine kopie davon unterschreiben lassen. dann ist man auf der ganz sicheren seite. edit @angelito da bist du mir mal wieder zu vor gekommen. |
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| mietkaution, schadensersatz, vertragsrecht |
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