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Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 22:29
Boardneuling
 
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Smile Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug

Hallo zusammen,

A (Mieter) besichtigt eine Wohnung und schließt mit B (Vermieter) am 15.09.2011 einen schriftlichen Mietvertrag in welchem der Beginn des Mietverhältnises zum 01.11.2011 und die monatliche Miete auf 450 Euro (Warm,kalt 310 Euro) festgelegt ist. Des Weiteren hinterlegt A eine Kaution von 620 Euro. Die Schlüsselübergabe von B an A findet am 15.10.2011 statt. Bevor A die Wohnung bezieht schaut er sie sich ein weiteres mal an und entscheidet sich nicht einzuziehen. A Kontaktiert B und es kommt zu einer erneuten Schlüsselübergabe, diesmal von A an B. Im Verlauf der Schlüsselübergabe teilt B A mit, dass er auf Inkrafttreten des Mietverhältnises verzichte, die gezahlte Kaution als Schadensersatz einbehalte jedoch auf weitere Forderungen gegen A verzichte.

Frage: kann A mit diesem Übereinkommen zufrieden sein und B die gezahlte Kaution als Schadensersatz überlassen? Sollte er trotzdem schriftlich den vorab geschlossenen Mietvertrag Kündigen?

Was meint ihr?

Viele Grüße
Baldanders
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 22:42
V.I.P.
 
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AW: Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug

Die Vereinbarug sollte UNBEDINGT schriftlich fixiert werden!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 22:48
V.I.P.
 
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AW: Rücktritt vom Mietvertrag vor Inkrafttreten/Bezug

Zitat:
Frage: kann A mit diesem Übereinkommen zufrieden sein und B die gezahlte Kaution als Schadensersatz überlassen?
ja, er kann zu frieden sein. denn das bedeutet, dass er nur 2 kaltmieten (=kaution) zahlt. hätte er ordentlich gekündigt, hätte er 3 kaltmieten zahlen müssen.


Zitat:
Sollte er trotzdem schriftlich den vorab geschlossenen Mietvertrag Kündigen?
ja, das sollte er. bzw. sollte er die vereinbarung schriftlich machen: "vielen dank für ihr freundliches entgegenkommen. wie am xx.xx. besprochen haben, stornieren wir den mietvertrag einvernehmlich. sie erhalten die 620 euro kaution als schadenersatz. weitere ansprüche sind ausgeschlossen."

damit zum vermieter und scih eine kopie davon unterschreiben lassen. dann ist man auf der ganz sicheren seite.



edit
@angelito da bist du mir mal wieder zu vor gekommen.
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Stichworte
mietkaution, schadensersatz, vertragsrecht

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